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Aktuelles

  • Rechtsanwältin und Fachanwältin für Familienrecht, Susanne Hohl-Glassen zum Ehegattenunterhalt:

    Achtung! Neueste Entscheidung BGH 7.12.2011 XII ZR 151/09, Rückkehr zur Drittelmethode bei der Berechnung des nachehelichen Unterhaltsanspruchs zweier gleichrangiger unterhaltsberechtigter Ehefrauen. Der BGH ist immer für Überraschungen gut!

    Scheinvaterregress: Der BGH bekräftigt den Auskunftsan-spruch des Scheinvaters gegenüber der Kindesmutter über die Person des biologischen Vaters des "Kuckuckskindes". BGH 9.11.11 XII ZR136/09

     
  • Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht Arnd Burger, Hanau zum Zugang einer Kündigungserklärung durch den Arbeitgeber.

    Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat mit seiner Entscheidung vom 09.06.2011 (AZ: 6 AZR 687/09) die Übergabe eines Kündigungsschreibens an den Ehepartner des Adressaten als zugestellt angesehen. ...mehr  

  • Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht Arnd Burger, Hanau zum Nacherfüllungsanspruch des Käufers bei einem Kaufvertrag (§ 439 I BGB)

    Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat in seiner Entscheidung vom 16.06.2011 den Verkäufer einer mangelhaften Kaufsache, die vom Käufer in Unkenntnis des Mangels eingebaut wurde, verpflichtet, diese auszubauen und die nachgelieferte Sache einzubauen oder die daraus resultierenden Kosten zu tragen.

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Willkommen in der Kanzlei der Rechtsanwälte Susanne Hohl-Glassen und Arnd Burger in Hanau


In der Brüder-Grimm-Stadt Hanau, gelegen im Ballungszentrum Rhein-Main mit den Kernpunkten Frankfurt, Offenbach und Hanau sowie dem Main-Kinzig-Kreis u. a. mit den Städten Gelnhausen, Langenselbold, Maintal, Bruchköbel, Rodenbach, Freigericht, Wächtersbach oder Hasselroth, betreiben wir, Rechtsanwältin Susanne Hohl-Glassen und Rechtsanwalt Arnd Burger, gemeinsam seit 2001 unsere Kanzlei. Wir erbringen unsere Dienstleistungen auf dem Gebiet des Zivilrechts, sind darüber hinaus Fachanwälte für Familienrecht bzw. Arbeitsrecht und betreuen sowohl gewerbliche als auch private Mandanten.

Die Fülle und Komplexität der bestehenden sowie immer neuer und sich ändernden gesetzlichen Regelungen, macht die Notwendigkeit qualifizierter und hochwertiger Rechtsberatung- bzw. Vertretung unentbehrlich. Unser Anspruch ist es, den Beratungs– und Vertretungsbedarf unserer Mandanten in diesem Sinne umfassend, transparent, sachlich und effektiv zu erfüllen.