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Nutzen Sie die Vollmacht bei außergerichtlichen Angelegenheiten und die Prozessvollmacht, falls sofort eine gerichtliche Tätigkeit notwendig sein sollte. Die Vollmachtsurkunde wird von uns benötigt, um unsere Beauftragung und Legitimation nach außen nachweisen zu können.

Prozessvollmacht
Vollmacht bei außergerichtlichen Angelegenheiten