Rechtsanwältin Susanne Hohl-Glassen ist seit über 35 Jahren im Erbrecht tätig und auf diesen rechtlichen Bereich spezialisiert.
Rechtsanwältin Nora Luise Miercke hat im Jahr 2016 erfolgreich die theoretische Prüfung für den Fachanwalt im Erbrecht abgelegt.
Das Erbrecht regelt, wer den Nachlass eines Verstorbenen erhält und auf welche Art und Weise: Mit dem Erbfall tritt der Erbe oder die Erbengemeinschaft automatisch in die Fußstapfen des Erblassers. Dabei kommt es zur Gesamtrechtsnachfolge, so dass neben allen Vermögenswerten auch alle Verbindlichkeiten auf den oder die Erben übergehen.
Wer Erbe wird und was dieser Erbe erhalten soll, kann der Erblasser in einer letztwilligen Verfügung mit wenigen Einschränkungen(Testament oder Erbvertrag) bestimmen. Sofern der Erblasser dies nicht tut, tritt die gesetzliche Erbfolge automatisch ein. Auf den Erben gehen im Wege der Gesamtrechtsnachfolge sämtliche Vermögenswerte und auch Verbindlichkeiten über.
War der Erblasser bei seinem Tod verheiratet oder verpartnert, erbt auch der Ehegatte bzw. Lebenspartner. Ob neben dem Ehegatten auch Verwandte erben ermittelt sich nach der Erbquote. Diese steht im Zusammenhang mit dem Güterstand in dem die Eheleute lebten. Hieraus ergibt sich das besondere Zusammenspiel des Erbrechts mit dem Familienrecht.
Sofern mehrere nach dem Erblasser erben, entsteht automatisch eine sog. Erbengemeinschaft. Diese ist zumeist mit erheblichen Unstimmigkeiten verbunden. Daher ist es ratsam die gesetzliche Erbfolge durch eine letztwillige Verfügung auszuschließen.
Hierbei sind gewisse gesetzliche Anforderungen zu beachten und insbesondere die persönliche Lebenssituation des Erblassers miteinzubeziehen.
Grundsätzlich kann der Testierende in seiner letztwilligen Verfügung jeden Verwandten und auch seinen Ehegatten enterben. Diese werden dann nicht Erben, haben aber unter Umständen Anspruch auf den sog. Pflichtteil.
In diesem Zusammenhang werden vorsorgende Regelungen wie Vorsorgevollmacht, Patientenverfügung und Betreuungsvollmacht immer wichtiger.
Aufgrund der seit Jahrzehnten erfolgten Spezialisierung auf das Erbrecht werden die erbrechtlichen Fragen Schritt für Schritt besprochen und professionell einer für Sie wünschenswerten Regelung zugeführt. Die in diesem Zusammenhang notwendige Einbeziehung auch familienrechtlicher Fragen führt durch die ebenfalls erfolgte Spezialisierung auf das Familienrecht zu einer umfassenden Beratung. Dies gewährleistet, dass Sie Ihre rechtlichen und auch wirtschaftlichen Interessen erfolgreich sichern.