13. Mai 2022

BAG-Urteil zur krankheitsbedingten Kündigung und bEM (Wiedereingliederung) 2 AZR 138/21 vom 18.11.2021

Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat mit Urteil vom 18.11.2021 - 2 AZR 138/21 entschieden, dass Arbeitgeber grundsätzlich ein neuerliches, betriebliches Eingliederungsmanagement (bEM) durchzuführen haben, wenn ein Arbeitnehmer innerhalb eines Jahres nach Abschluss eines bEM erneut länger als sechs Wochen durchgängig oder wiederholt arbeitsunfähig war.

 

Wird dies vom Arbeitgeber unterlassen, führt dieser Umstand in aller Regel zur Unwirksamkeit einer vom Arbeitgeber ausgesprochenen, krankheitsbedingten (personenbedingten) Kündigung. Beide Arbeitsvertragsparteien sind daher gut beraten, sich in Fällen langwieriger oder immer wiederkehrender, krankheitsbedingter Arbeitsunfähigkeitszeiten, insbesondere die Ausfallzeiten exakt anzusehen und zu prüfen, ob die Erforderlichkeit der Durchführung eines bEM bzw. einer Wiedereingliederungsmaßnahme angezeigt ist.