28. Feb 2022

BGH 16.11.2021 - Ersatz von KfZ-Reparaturkosten trotz Gutachten auf Totalschadenbasis ?

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat mit Urteil vom 16.11.2021 (AZ: VI ZR 100/20) entschieden, dass der Geschädigte eines KfZ-Unfallschadens trotz Vorliegen eines wirtschaftlichen Totalschadens nicht zwingend ausschließlich auf der Basis Wiederbeschaffungswert abzüglich Restwert abrechnen muss/darf.

 

Wenn der Geschädigte entgegen der Einschätzung des Sachverständigen in dessen Schadengutachten sein Fahrzeug tatsächlich doch unter der 130%-Grenze (festgestellter Wiederbeschaffungswert + 30%) fachgerecht und vollständig reparieren kann, dieses auch tatsächlich repariert und zudem nachweisen, kann, dass das Fahrzeuig gemäß den Vorgaben aus dem Schadengutachten fachgerecht und vollumfänglich, unter Berücksichtigung eines merkantilen Miderwerts repariert wurde, so kann er statt nur dem Wiederbeschaffungswert abzüglich Restwert, auch den entstandenen Reparaturaufwand vom Schädiger bzw. dessen Haftpflichtversicherer verlangen.

 

Weitere Voraussetzung ist jedoch, dass der Geschädigte sein Fahrzeug nach erfolgter Reparatur auch weiter nutzt