03. Dez 2018

Neue Düsseldorfer Tabelle ab 1. Januar 2019

Ab dem 1. Januar 2019 gilt eine neue Düsseldorfer Tabelle. Der Mindestunterhalt wird angehoben und beträgt für Kinder der ersten Altersstufe (bis zur Vollendung des 6ten Lebensjahres) 354,00 € statt bisher 348,00 €, für Kinder der zweiten Altersstufe (bis zur Vollendung des 12ten Lebensjahres) 406,00 € statt bisher 399,00 € und für Kinder der dritten Altersstufe (vom 13ten Lebensjahr bis zur Volljährigkeit) 476,00 € statt bisher 467,00 €.

Wie in der Vergangenheit werden die Bedarfssätze der 2. bis 5. Einkommensgruppe um jeweils 5 % und die der 6. bis 10. Einkommensgruppe um je 8 % des Mindestunterhalts erhöht. Die Bedarfssätze volljähriger Kinder bleiben unverändert.

Als weitere Änderung soll zum 1. Juli 2019 das Kindergeld für ein erstes und zweites Kind von 194,00 € auf 204,00 € angehoben werden. Auch die Kindergeldsätze für ein drittes und viertes, sowie jedes weitere Kind sollen um jeweils 10,00 € angehoben werden.

Im Übrigen bleibt die Düsseldorfer Tabelle unverändert.

Anbei der Link zur ab 1. Januar 2019 aktuellen Düsseldorfer Tabelle - http://www.olg-duesseldorf.nrw.de/infos/Duesseldorfer_Tabelle/Tabelle-2019/Duesseldorfer-Tabelle-2019.pdf.