Ab dem 1. Januar 2019 gilt eine neue Düsseldorfer Tabelle. Der Mindestunterhalt wird angehoben und beträgt für Kinder der ersten Altersstufe (bis zur Vollendung des 6ten Lebensjahres) 354,00 € statt bisher 348,00 €, für Kinder der zweiten Altersstufe (bis zur Vollendung des 12ten Lebensjahres) 406,00 € statt bisher 399,00 € und für Kinder der dritten Altersstufe (vom 13ten Lebensjahr bis zur Volljährigkeit) 476,00 € statt bisher 467,00 €.
Wie in der Vergangenheit werden die Bedarfssätze der 2. bis 5. Einkommensgruppe um jeweils 5 % und die der 6. bis 10. Einkommensgruppe um je 8 % des Mindestunterhalts erhöht. Die Bedarfssätze volljähriger Kinder bleiben unverändert.
Als weitere Änderung soll zum 1. Juli 2019 das Kindergeld für ein erstes und zweites Kind von 194,00 € auf 204,00 € angehoben werden. Auch die Kindergeldsätze für ein drittes und viertes, sowie jedes weitere Kind sollen um jeweils 10,00 € angehoben werden.
Im Übrigen bleibt die Düsseldorfer Tabelle unverändert.
Anbei der Link zur ab 1. Januar 2019 aktuellen Düsseldorfer Tabelle - http://www.olg-duesseldorf.nrw.de/infos/Duesseldorfer_Tabelle/Tabelle-2019/Duesseldorfer-Tabelle-2019.pdf.