13. Jul 2018

OLG Frankfurt am Main entscheidet zur Handynutzung bei Kindern - Beschluss vom 15. Juni 2018 – 2 UF 41/18

In der heutigen Zeit ist es unerlässlich, seinen Kindern den Zugang zu Medien und insbesondere zum Internet zu gewähren. Gleichermaßen ist es jedoch notwendig den eigenen Kindern einen verantwortungsvollen Konsum beizubringen.

Das Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt am Main hat am 15. Juni 2018 entschieden, dass Kindern gegenüber die Mediennutzung nur dann mit Auflagen versehen werden kann, wenn im jeweiligen Einzelfall eine konkrete Gefährdung des Kindeswohls ersichtlich ist. Klar sei zwar, dass ein völlig freier, führungs- und grenzenloser Zugang zum Internet für Kinder nicht ohne Risiko ist. Andererseits wird weiter ausgeführt -  „Allgemeine Risiken der Nutzung smarter Technologien und Medien durch Minderjährige begründeten nicht per se eine hinreichend konkrete Kindeswohlgefährdung.“  Der komplett freie Medien- und Internetkonsum berge zwar Gefahren. Hier müssten Eltern auch im Rahmen des erzieherischen Auftrages eingreifen, jedoch könne ohne konkrete Anhaltspunkte, dass das Kind durch den Medienkonsum gefährdet ist, den Eltern nicht aufgezwungen werden, welchen Umgang sie ihren Kindern mit den Medien gewähren. Anderenfalls würde zu stark in die grundgesetzlich verankerten Elternrechte gem. Art. 6 Abs. 2 GG eingegriffen und ein solcher Eingriff sei mangels konkreter Gefährdung nicht gerechtfertigt.