14. Feb 2018

Unfall, was tun?

Verkehrsunfall – was ist jetzt im Hinblick auf die beteiligte KfZ-Versicherung zu beachten ?

Keiner möchte in die Situation kommen, aber insbesondere die stetig zunehmende Zahl von Fahrzeugen im Straßenverkehr lässt die Wahrscheinlichkeit, dass man doch einmal in einen Unfall verwickelt werden könnte, weiter steigen. Was also ist nach Möglichkeit für die Schadenregulierung zu tun, wenn es dann doch einmal „gekracht“ hat ?

Wenn möglich und vorhanden, sollten Sie andere Verkehrsteilnehmer nach deren Adressdaten befragen, die als Zeugen des Unfallgeschehens in Frage kommen. Weiterhin ist stets zu empfehlen, die Polizei zu rufen, auch wenn man annimmt, es würde sich wohl nur um einen geringeren Blechschaden handeln. Notieren Sie sich das Kennzeichen sowie die vollständigen Namen und Daten des anderen Fahrers, des Halters des von diesem benutzten Fahrzeugs sowie dessen Haftpflichtversicherers. Geben Sie auch dem anderen Unfallbeteiligten auf dessen Verlangen hin Ihre Daten sowie jene Ihres KfZ-Haftpflichtversicherers an. Fertigen Sie mit Ihrem etwa vorhandenen Smartphone Bilder von der Unfallsituation sowie der Fahrzeuge an. Ggf. fertigen Sie sich auch eine vorläufige Skizze der Örtlichkeit an.

Lassen Sie sich von niemandem einreden, der Versicherer des anderen Unfallbeteiligten oder gar ein bereits kontaktierter Abschlepp- oder Werkstattunternehmer, würde Ihnen professionell und kostensparend alle weiteren Schritte und Regulierungskorrespondenz in Ihrem Interesse abnehmen. Diese vertreten gerade nicht Ihre Interessen, sondern nur deren eigene mit dem Ziel, den entstandenen Schadenersatz so gering wie möglich zu halten, obgleich Ihnen meistens mehr zusteht, als die Versicherer angeben.

Eine Ihren Interessen gerecht werdende Korrespondenz mit den beteiligten Versicherern, Werkstattunternehmen, Sachverständigen etc. sollten Sie so rasch wie möglich einem fachspezialisierten Rechtsanwalt, mithin einem Fachanwalt für Verkehrsrecht, übertragen, der zielgerichtet und vollumfänglich Ihre Interessen und Ansprüche vertritt. Die tägliche Praxis in der Regulierung/Abwicklung von Verkehrsunfallschäden zeigt, dass die Haftpflichtversicherer des Schädigers nahezu stets „auffällig schnell“ eigene Gutachten erstellen wollen, die in der Realität sodann jedoch eher im Interesse des Schädigers bzw. gegnerischen Versicherers liegen. Lassen Sie sich z. B. auch nicht einreden, dass Sie nicht das Recht hätten, selbst ein Sachverständigengutachten in Auftrag zu geben. Dieses Recht haben Sie und es besteht bei einer Verursachung des Unfalls durch die Gegenseite auch ein Anspruch darauf, dass Ihnen die Kosten des Gutachtens vom Schädiger bzw. dessen Haftpflichtversicherer zu erstatten sind. Auch im Übrigen nehmen die Schädiger bzw. Haftpflichtversicherer nahezu an allen Schadenpositionen (z. B. Ersatz der Reparaturkosten, Mietwagenkosten, Nutzungsausfall, Wertminderung etc.) Kürzungen vor und behaupten, dass diese berechtigt seien, obgleich sie das in aller Regel nicht sind. Um also Ihre Rechte nach einem Verkehrsunfall fachlich kompetent und wirklich in Ihrem Interesse geltend machen zu können, sollten Sie fachliche Hilfe durch einen spezialisierten Fachanwalt für Verkehrsrecht in Anspruch nehmen.

Ihr Rechtsanwalt und

Fachanwalt für Verkehrsrecht und Arbeitsrecht in Hanau

Arnd Burger