31. Jan 2022

LAG Köln vom 02.11.2021 - Fristlose Kündigung wegen unbefugter Datenweitergabe

Das Landesarbeitsgericht (LAG) Köln hat mit einem Urteil vom 02.11.2021 - 4 Sa 290/21 entschieden, dass einem Arbeitnehmer wirksam fristlos gekündigt werden kann, wenn dieser im Rahmen seiner Tätigkeit Zugriff auf den PC und das E-Mailkonto des Arbeitgebers hat, unbefugt eine an seinen Vorgesetzten gerichtete E-Mail liest, von dem offensichtlich privaten Zwecken dienenden Anhang eine Kopie anfertigt sowie diese auch noch an eine dritte Person weitergibt.

Es ist also gerade auch im Arbeitsverhältnis höchste Vorsicht und Zurückhaltung bei der Frage angezeigt, an andere Personen gerichtete E-Mails zu lesen oder gar zu speichern oder an dritte Personen weiter zu geben, wenn dies nicht ausdrücklich vom Arbeitgeber oder der betreffenden Person gestattet ist.