12. Apr 2024

Urteil des BAG vom 05.12.2023; 9 AZR 230/22 - Doppelter Urlaubsanspruch ?

Mit Urteil des Bundesarbeitsgerichts (BAG) vom 05.12.2023; AZ: 9 AZR 230/22 wurde die bisherige Rechtsprechung des höchsten deutschen Arbeitsgerichts bestätigt, wonach ein doppelter Urlaubsanspruch eines Arbeitnehmers im selben bzw. für dasselbe Kalenderjahr ausgeschlossen sein soll. Im konkreten Fall hatte ein Arbeitnehmer gegen eine Kündigung geklagt und das Arbeitsgericht die Unwirksamkeit der Kündigung festgestellt. Zwischenzeitlich war er jedoch ein neues Arbeitsverhältnis bei einem anderen Arbeitgeber eingegangen.

Zwar sind ihm auch gegenüber dem neuen Arbeitgeber ungeminderte Urlaubsansprüche entstanden, selbst wenn er aufgrund der neuen Beschäftigung gar nicht beim alten Arbeitgeber hätte arbeiten können. Jedoch muss er sich in entsprechender Anwendung von § 11 Nr. 1 KSchG und § 615 Satz 2 BGB den Urlaub, den er vom neuen Arbeitgeber erhalten hat, auf den Urlaubsanspruch gegen den alten Arbeitgeber anrechnen lassen.