Anwalt Arbeitsrecht bei Bad Homburg

Rechtsanwalt Arnd Burger hat sich seit über 25 Jahren auf dieses Rechtsgebiet spezialisiert und ist seit fast 20 Jahren Fachanwalt für Arbeitsrecht.

Ihr Fachanwalt für Arbeitsrecht bei Bad Homburg

Haben Sie eine Kündigung erhalten, eine fragwürdige Abmahnung im Briefkasten oder stehen vor einem Aufhebungsvertrag, dessen Folgen Sie nicht abschätzen können? Dann brauchen Sie jetzt einen erfahrenen Anwalt für Arbeitsrecht in Bad Homburg, der Ihre Situation sofort einordnet und handelt.

Unsere Kanzlei Burger & von Leesen steht Ihnen mit über 30 Jahren Erfahrung im Arbeitsrecht zur Seite. Wir vertreten Arbeitnehmer, Arbeitgeber, Führungskräfte und Betriebsräte im gesamten Rhein-Main-Gebiet und bei Bedarf bundesweit. Unser Ziel: schnelle, kompetente Unterstützung ohne Umwege und mit klarer Kostenstruktur.

Was bedeutet arbeitsrechtliche Beratung? Arbeitsrechtliche Rechtsberatung umfasst die Prüfung, Gestaltung und Durchsetzung aller Ansprüche rund um das Arbeitsverhältnis. Dazu gehören unter anderem Kündigung, Abmahnung, Aufhebungsvertrag, Arbeitszeugnis, Lohnforderungen, Befristung und Betriebsverfassungsrecht. Ein Fachanwalt für Arbeitsrecht bietet dabei sowohl außergerichtliche als auch gerichtliche Vertretung.

Warum unsere Arbeitsrechtsberatung in Bad Homburg funktioniert

Das unterscheidet uns von anderen Anwälten in der Region:

  • - Fachanwaltskompetenz mit Tiefe - Der Titel Fachanwalt für Arbeitsrecht garantiert besondere theoretische Kenntnisse und praktische Erfahrungen. Ein Fachanwalt für Arbeitsrecht muss mindestens 100 Fälle bearbeitet haben. Bei uns profitieren Sie von Jahrzehnten gebündelter Expertise in diesem Rechtsgebiet.
  • - Persönliche Mandantenbetreuung - Wir kennen jedes Anliegen beim Namen. Mandanten können von der individuellen Betreuung durch Fachanwälte profitieren, statt in einer Massenabfertigung unterzugehen. Bei uns hat Ihr Fall die Größe, die er verdient.
  • - Außergerichtlich und gerichtlich aus einer Hand - Rechtsberatung erfolgt oft sowohl außergerichtlich als auch gerichtlich. Wir begleiten Sie von der ersten Einschätzung über Verhandlungen bis zum Verfahren vor dem Arbeitsgericht Frankfurt am Main, das für Bad Homburg zuständig ist.
  • - Aktuelle Rechtsprechung als Werkzeug - Spezialisierte Kanzleien haben Erfahrung mit aktuellen Gesetzesänderungen. Unser Team bildet sich permanent fort und setzt aktuelle BAG-Urteile direkt für unsere Mandanten ein.
  • - Transparente Kosten von Anfang an - Vor der Beauftragung sollten die Kosten transparent geklärt werden. Wir besprechen mit Ihnen vorab, welche Kosten entstehen, und prüfen die Übernahme durch Ihre Rechtsschutzversicherung oder Prozesskostenhilfe.

Statt Sie mit unklaren Prozessen und versteckten Gebühren zu belasten, bieten wir Ihnen einen strukturierten Weg zu Ihrem Recht.

Für wen in Bad Homburg wir als Anwalt für Arbeitsrecht da sind

Unsere Kanzlei ist der richtige Ansprechpartner für:

  • - Arbeitnehmer bei Kündigung und Abmahnung - Sie haben eine Kündigung oder Abmahnung erhalten und wollen Ihre Rechte durchsetzen? Wir prüfen die Rechtmäßigkeit und handeln schnell.
  • - Führungskräfte und Geschäftsführern bei Aufhebungsverträgen - Als leitende Angestellte stehen Sie vor besonderen Herausforderungen bei der Beendigung Ihres Arbeitsverhältnisses. Wir verhandeln Aufhebungsverträge und Abfindungen auf Augenhöhe.
  • - Kleine und mittlere Unternehmen bei arbeitsrechtlichen Fragen - Von der Gestaltung von Arbeitsverträgen über Versetzung und Befristung bis zur rechtssicheren Kündigung: Wir beraten Arbeitgeber praxisnah und effizient.
  • - Betriebsräte bei Mitbestimmungsangelegenheiten - Der Betriebsrat hat Mitbestimmungsrechte nach § 87 BetrVG. Wir unterstützen Betriebsräte bei der Wahrnehmung ihrer Rechte und beraten zur Betriebsverfassungsrecht.

Wenn Sie professionelle Unterstützung bei Ihrem arbeitsrechtlichen Anliegen suchen, wurde unser Angebot für Sie entwickelt.

Arbeitsrecht in Bad Homburg für Führungskräfte und leitende Angestellte

Unsere Kanzlei vertritt ausdrücklich auch die Interessen von leitenden Angestellten, neben Arbeitnehmern, Arbeitgebern und Betriebsräten. Führungskräfte stehen bei arbeitsrechtlichen Auseinandersetzungen vor besonderen Herausforderungen: höhere Abfindungen, komplexere Vertragsstrukturen und sensible Verhandlungen auf Augenhöhe.

Wir übernehmen für Sie:

  • - Prüfung und Abwehr von Kündigungen - Auch als leitende Angestellte haben Sie Anspruch auf Kündigungsschutz. Wir vertreten Sie im Kündigungsschutzverfahren genauso entschlossen wie jeden anderen Arbeitnehmer. Kündigungen müssen den im Kündigungsschutzgesetz genannten Gründen entsprechen. Eine fristlose Kündigung erfordert einen wichtigen Grund.
  • - Verhandlung von Aufhebungsverträgen und Abfindungen - Abfindungen sind oft Verhandlungsthema bei Kündigungen. Ein Abfindungsanspruch besteht nicht automatisch, sondern muss verhandelt werden. Die Höhe der Abfindung hängt von Beschäftigungsjahren ab. Auch das Alter des Arbeitnehmers beeinflusst die Abfindungshöhe. Ein Sozialplan kann zusätzliche Ansprüche auf Abfindungen regeln.

Im Rahmen eines Aufhebungsvertrags prüfen wir unter anderem folgende Punkte:

  • - Schriftform - Ein Aufhebungsvertrag muss schriftlich festgehalten werden, sonst ist er unwirksam.
  • - Beendigungsdatum - Das Datum muss im Verhältnis zur ordentlichen Kündigungsfrist stehen, um eine Sperrzeit beim Arbeitslosengeld zu vermeiden.
  • - Freistellung und Sprinterklausel - Wir prüfen Vereinbarungen zur Freistellung und zur vorzeitigen Beendigung.
  • - Drohende Sperrfrist beim Arbeitslosengeld - Eine falsch formulierte Vereinbarung kann bis zu zwölf Wochen Sperrzeit bedeuten. Arbeitnehmer haben Anspruch auf ein Arbeitszeugnis nach Aufhebungsvertrag.
  • - Abfindungsregelung - Eine Abfindung kann im Aufhebungsvertrag vereinbart werden. Abfindungen können auch in einem Abwicklungsvertrag vereinbart werden.

Unser Fachanwalt Arnd Burger ist seit fast 20 Jahren Fachanwalt für Arbeitsrecht und seit über 25 Jahren auf dieses Rechtsgebiet spezialisiert. Diese Erfahrung kommt Mandanten aus Bad Homburg, dem Rhein-Main-Gebiet und bei Bedarf bundesweit zugute.

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Häufig gestellte Fragen an den Anwalt für Arbeitsrecht bei Bad Homburg

Wie schnell muss ich nach einer Kündigung handeln?

Eine Kündigungsschutzklage muss innerhalb von 3 Wochen nach Zugang der Kündigung beim Arbeitsgericht eingereicht werden. Versäumen Sie diese Frist, wird die Kündigung in der Regel wirksam, selbst wenn sie rechtswidrig war. Kontaktieren Sie uns sofort nach Erhalt einer Kündigung, damit wir fristgerecht handeln können.

Was kostet eine Kündigungsschutzklage?

Die Kosten richten sich nach dem Streitwert, der sich in der Regel am Bruttomonatsgehalt orientiert. Vor dem Arbeitsgericht fällt in erster Instanz kein Gerichtskostenvorschuss an, und jede Partei trägt ihre eigenen Anwaltskosten. Wir prüfen für Sie, ob Ihre Rechtsschutzversicherung die Kosten übernimmt oder ob Prozesskostenhilfe in Frage kommt.

Welche Abfindung kann ich erwarten?

Es gibt keinen automatischen Anspruch auf Abfindung. Die Höhe hängt von Faktoren wie Betriebszugehörigkeit, Alter, Verdienst und den Umständen der Kündigung ab. Als Faustformel gilt oft ein halbes Bruttomonatsgehalt pro Beschäftigungsjahr, aber durch geschickte Verhandlungen erzielen wir regelmäßig höhere Ergebnisse.

Können Sie auch Arbeitgeber vertreten?

Ja, wir vertreten sowohl Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber. Diese doppelte Erfahrung ist ein echter Vorteil: Wir kennen die Strategien und Argumente beider Seiten und können so gezielter für Sie verhandeln, ob bei Kündigung, Aufhebungsvertrag oder Arbeitsvertragsgestaltung.

Wie läuft die Zusammenarbeit bei Mandanten aus Bad Homburg ab?

Wir bieten flexible Termingestaltung, persönliche Beratung in unserer Kanzlei und digitale Kommunikationsmöglichkeiten. Mandanten aus Bad Homburg und dem gesamten Rhein-Main-Gebiet betreuen wir selbstverständlich auch vor dem zuständigen Arbeitsgericht Frankfurt am Main.

Was unterscheidet einen Fachanwalt von einem normalen Anwalt?

Ein Fachanwalt für Arbeitsrecht hat nach der Fachanwaltsordnung besondere theoretische und praktische Qualifikationen nachgewiesen. Er muss mindestens 100 arbeitsrechtliche Fälle bearbeitet haben und ist zu jährlicher Fortbildung verpflichtet. Diese Spezialisierung sichert Ihnen Qualität und aktuelle Kompetenz in jedem Verfahren.

In unserer Kanzlei begleitet Sie neben Fachanwalt Arnd Burger auch Rechtsanwältin Christiane von Leesen. Aktuelle Entwicklungen im Arbeitsrecht greifen wir laufend in unseren Beiträgen aus Recht und Kanzlei auf.

Was ist bei einer Abmahnung zu tun?

Abmahnungen prüfen die Rechtmäßigkeit von Pflichtverletzungen. Gegendarstellungen zu rechtswidrigen Abmahnungen sind möglich. Arbeitnehmer können Klage auf Entfernung einer Abmahnung einreichen, und Abmahnungen können aus der Personalakte entfernt werden. Abmahnungen sind oft Voraussetzung für eine Kündigung, weshalb eine schnelle Prüfung wichtig ist.

Wir prüfen Ihre Abmahnung kurzfristig. Die dafür nötige Vollmacht finden Sie in unserem Download-Bereich.

Welche Rechte habe ich bei Teilzeitarbeit?

Der Anspruch auf Teilzeitarbeit ist in § 8 TzBfG geregelt. Arbeitnehmer können Teilzeitarbeit beantragen, wenn sie länger als sechs Monate beschäftigt sind. Teilzeitbeschäftigte haben Anspruch auf gleiche Rechte wie Vollzeitbeschäftigte und auf anteiligen Urlaub. Arbeitgeber müssen Teilzeitwünsche begründen, wenn sie ablehnen.

Was gehört alles in einen Arbeitsvertrag?

Ein Arbeitsvertrag regelt die Beziehung zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber. Er muss Angaben zu Arbeitszeiten und Urlaubstagen enthalten. Zusatzvereinbarungen wie Bonusregelungen oder Weihnachtsgeld können im Arbeitsvertrag festgehalten werden. Befristete Arbeitsverträge können mit oder ohne sachlichen Grund abgeschlossen werden. Ein unbefristeter Arbeitsvertrag hat kein festgelegtes Enddatum. Die Probezeit darf nicht länger als die Dauer eines befristeten Arbeitsverhältnisses sein.

Welche Rolle spielt der Betriebsrat bei Kündigungen?

Der Betriebsrat muss vor einer Kündigung angehört werden. Der Arbeitgeber muss den Betriebsrat bei Kündigungen anhören, sonst ist die Kündigung unwirksam. Der Betriebsrat wird demokratisch von der Belegschaft gewählt und hat Mitbestimmungsrechte nach § 87 BetrVG. Das Betriebsverfassungsgesetz regelt die Rechte des Betriebsrats. Betriebsverfassungsrecht umfasst die Beratung von Betriebsräten und Arbeitgebern. Zu beachten: Der Betriebsrat hat kein Recht auf Einsicht in Personalakten.

Vor einer krankheitsbedingten Kündigung muss der Arbeitgeber zudem ein betriebliches Eingliederungsmanagement anbieten, sonst ist die Kündigung in der Regel unwirksam.