Rechtsanwalt Arnd Burger hat sich seit über 25 Jahren auf dieses Rechtsgebiet spezialisiert und ist seit fast 20 Jahren Fachanwalt für Arbeitsrecht.
Haben Sie eine Kündigung erhalten, eine fragwürdige Abmahnung im Briefkasten oder stehen vor einem Aufhebungsvertrag, dessen Folgen Sie nicht abschätzen können? Dann brauchen Sie jetzt einen erfahrenen Anwalt für Arbeitsrecht in Bad Homburg, der Ihre Situation sofort einordnet und handelt.
Unsere Kanzlei Burger & von Leesen steht Ihnen mit über 30 Jahren Erfahrung im Arbeitsrecht zur Seite. Wir vertreten Arbeitnehmer, Arbeitgeber, Führungskräfte und Betriebsräte im gesamten Rhein-Main-Gebiet und bei Bedarf bundesweit. Unser Ziel: schnelle, kompetente Unterstützung ohne Umwege und mit klarer Kostenstruktur.
Was bedeutet arbeitsrechtliche Beratung? Arbeitsrechtliche Rechtsberatung umfasst die Prüfung, Gestaltung und Durchsetzung aller Ansprüche rund um das Arbeitsverhältnis. Dazu gehören unter anderem Kündigung, Abmahnung, Aufhebungsvertrag, Arbeitszeugnis, Lohnforderungen, Befristung und Betriebsverfassungsrecht. Ein Fachanwalt für Arbeitsrecht bietet dabei sowohl außergerichtliche als auch gerichtliche Vertretung.
Das unterscheidet uns von anderen Anwälten in der Region:
Statt Sie mit unklaren Prozessen und versteckten Gebühren zu belasten, bieten wir Ihnen einen strukturierten Weg zu Ihrem Recht.
Unsere Kanzlei ist der richtige Ansprechpartner für:
Wenn Sie professionelle Unterstützung bei Ihrem arbeitsrechtlichen Anliegen suchen, wurde unser Angebot für Sie entwickelt.
Unsere Kanzlei vertritt ausdrücklich auch die Interessen von leitenden Angestellten, neben Arbeitnehmern, Arbeitgebern und Betriebsräten. Führungskräfte stehen bei arbeitsrechtlichen Auseinandersetzungen vor besonderen Herausforderungen: höhere Abfindungen, komplexere Vertragsstrukturen und sensible Verhandlungen auf Augenhöhe.
Wir übernehmen für Sie:
Im Rahmen eines Aufhebungsvertrags prüfen wir unter anderem folgende Punkte:
Unser Fachanwalt Arnd Burger ist seit fast 20 Jahren Fachanwalt für Arbeitsrecht und seit über 25 Jahren auf dieses Rechtsgebiet spezialisiert. Diese Erfahrung kommt Mandanten aus Bad Homburg, dem Rhein-Main-Gebiet und bei Bedarf bundesweit zugute.
Eine Kündigungsschutzklage muss innerhalb von 3 Wochen nach Zugang der Kündigung beim Arbeitsgericht eingereicht werden. Versäumen Sie diese Frist, wird die Kündigung in der Regel wirksam, selbst wenn sie rechtswidrig war. Kontaktieren Sie uns sofort nach Erhalt einer Kündigung, damit wir fristgerecht handeln können.
Die Kosten richten sich nach dem Streitwert, der sich in der Regel am Bruttomonatsgehalt orientiert. Vor dem Arbeitsgericht fällt in erster Instanz kein Gerichtskostenvorschuss an, und jede Partei trägt ihre eigenen Anwaltskosten. Wir prüfen für Sie, ob Ihre Rechtsschutzversicherung die Kosten übernimmt oder ob Prozesskostenhilfe in Frage kommt.
Es gibt keinen automatischen Anspruch auf Abfindung. Die Höhe hängt von Faktoren wie Betriebszugehörigkeit, Alter, Verdienst und den Umständen der Kündigung ab. Als Faustformel gilt oft ein halbes Bruttomonatsgehalt pro Beschäftigungsjahr, aber durch geschickte Verhandlungen erzielen wir regelmäßig höhere Ergebnisse.
Ja, wir vertreten sowohl Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber. Diese doppelte Erfahrung ist ein echter Vorteil: Wir kennen die Strategien und Argumente beider Seiten und können so gezielter für Sie verhandeln, ob bei Kündigung, Aufhebungsvertrag oder Arbeitsvertragsgestaltung.
Wir bieten flexible Termingestaltung, persönliche Beratung in unserer Kanzlei und digitale Kommunikationsmöglichkeiten. Mandanten aus Bad Homburg und dem gesamten Rhein-Main-Gebiet betreuen wir selbstverständlich auch vor dem zuständigen Arbeitsgericht Frankfurt am Main.
Ein Fachanwalt für Arbeitsrecht hat nach der Fachanwaltsordnung besondere theoretische und praktische Qualifikationen nachgewiesen. Er muss mindestens 100 arbeitsrechtliche Fälle bearbeitet haben und ist zu jährlicher Fortbildung verpflichtet. Diese Spezialisierung sichert Ihnen Qualität und aktuelle Kompetenz in jedem Verfahren.
In unserer Kanzlei begleitet Sie neben Fachanwalt Arnd Burger auch Rechtsanwältin Christiane von Leesen. Aktuelle Entwicklungen im Arbeitsrecht greifen wir laufend in unseren Beiträgen aus Recht und Kanzlei auf.
Abmahnungen prüfen die Rechtmäßigkeit von Pflichtverletzungen. Gegendarstellungen zu rechtswidrigen Abmahnungen sind möglich. Arbeitnehmer können Klage auf Entfernung einer Abmahnung einreichen, und Abmahnungen können aus der Personalakte entfernt werden. Abmahnungen sind oft Voraussetzung für eine Kündigung, weshalb eine schnelle Prüfung wichtig ist.
Wir prüfen Ihre Abmahnung kurzfristig. Die dafür nötige Vollmacht finden Sie in unserem Download-Bereich.
Der Anspruch auf Teilzeitarbeit ist in § 8 TzBfG geregelt. Arbeitnehmer können Teilzeitarbeit beantragen, wenn sie länger als sechs Monate beschäftigt sind. Teilzeitbeschäftigte haben Anspruch auf gleiche Rechte wie Vollzeitbeschäftigte und auf anteiligen Urlaub. Arbeitgeber müssen Teilzeitwünsche begründen, wenn sie ablehnen.
Ein Arbeitsvertrag regelt die Beziehung zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber. Er muss Angaben zu Arbeitszeiten und Urlaubstagen enthalten. Zusatzvereinbarungen wie Bonusregelungen oder Weihnachtsgeld können im Arbeitsvertrag festgehalten werden. Befristete Arbeitsverträge können mit oder ohne sachlichen Grund abgeschlossen werden. Ein unbefristeter Arbeitsvertrag hat kein festgelegtes Enddatum. Die Probezeit darf nicht länger als die Dauer eines befristeten Arbeitsverhältnisses sein.
Der Betriebsrat muss vor einer Kündigung angehört werden. Der Arbeitgeber muss den Betriebsrat bei Kündigungen anhören, sonst ist die Kündigung unwirksam. Der Betriebsrat wird demokratisch von der Belegschaft gewählt und hat Mitbestimmungsrechte nach § 87 BetrVG. Das Betriebsverfassungsgesetz regelt die Rechte des Betriebsrats. Betriebsverfassungsrecht umfasst die Beratung von Betriebsräten und Arbeitgebern. Zu beachten: Der Betriebsrat hat kein Recht auf Einsicht in Personalakten.
Vor einer krankheitsbedingten Kündigung muss der Arbeitgeber zudem ein betriebliches Eingliederungsmanagement anbieten, sonst ist die Kündigung in der Regel unwirksam.