Rechtsanwalt Arnd Burger hat sich seit über 25 Jahren auf dieses Rechtsgebiet spezialisiert und ist seit fast 20 Jahren Fachanwalt für Arbeitsrecht.
Ärger im Job oder die Kündigung erhalten? In solchen Momenten fühlen sich viele allein und unsicher. Doch das müssen Sie nicht. Als Ihr spezialisierter Rechtsanwalt für Arbeitsrecht in Hanau stehen wir fest an Ihrer Seite.
Das Arbeitsrecht – dieses komplexe Rechtsgebiet betrifft zunächst alle rechtlichen Beziehungen zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer aus dem Arbeitsverhältnis, sei es bei der Begründung eines Arbeitsverhältnisses, während dessen Bestehens oder dessen Beendigung. Kaum eine andere Rechtsmaterie unterliegt zudem einer umfangreichen und sich immer wieder ändernden Rechtsprechung, so dass das Erfordernis laufender Fortbildung hier besonders hoch ist.
Egal, ob es um eine unfaire Kündigung, eine Abmahnung, ausstehendes Gehalt oder ein schlechtes Arbeitszeugnis geht – wir sorgen dafür, dass Sie zu Ihrem Recht kommen. Mit unserer Kanzlei, die das Arbeitsrecht als einen ihrer Kernbereiche definiert hat, kämpfen wir gemeinsam für eine faire Abfindung und schützen Ihre berufliche Zukunft. Unsere Anwälte legen großen Wert auf eine hochqualitative Ausbildung und Fachanwaltschaften, um Sie bestens zu vertreten. Dank regelmäßiger Fortbildungen ist unser Wissen stets aktuell. Wir betreuen Mandanten hauptsächlich im Main-Kinzig-Kreis und dem Rhein-Main-Gebiet, sind bei Bedarf aber auch bundesweit tätig. Ein Rechtsanwalt für Arbeitsrecht ist auf das komplexe Rechtsgebiet spezialisiert, das die Beziehungen zwischen Arbeitnehmern und Arbeitgebern regelt. Hierbei vertreten wir die Interessen von Arbeitnehmern, Arbeitgebern sowie Betriebsräten und leitenden Angestellten. Warten Sie nicht, bis wichtige Fristen verstreichen. Sichern Sie jetzt Ihre Rechte in einer kostenlosen Erstberatung. Rufen Sie an!
Das Arbeitsrecht ist komplex und betrifft die Lebensgrundlage beider Seiten - die der Mitarbeiter und die der Unternehmen. Deshalb legen wir in Hanau größten Wert auf eine persönliche Beratung und eine individuell entwickelte Strategie für Ihr Anliegen. Unsere spezialisierte Rechtsberatung im Arbeitsrecht hilft Ihnen, Ihre rechtlichen und wirtschaftlichen Ziele zu erreichen. Wir begleiten Sie als Rechtsanwalt von der ersten Einschätzung bis zur erfolgreichen außergerichtlichen Einigung oder der konsequenten Vertretung vor dem Arbeitsgericht.
Unsere Leistungen für Arbeitnehmer:
Unsere Unterstützung für Arbeitgeber:
Sobald es im Job ernst wird: bei einer Kündigung, einer Abmahnung, ausstehendem Gehalt oder einem schlechten Arbeitszeugnis. Je früher Sie sich melden, desto mehr Handlungsspielraum bleibt, denn im Arbeitsrecht laufen wichtige Fristen oft sehr schnell ab. In unserer Kanzlei betreut Rechtsanwalt Arnd Burger als Fachanwalt für Arbeitsrecht diese Fälle, er hat sich seit über 25 Jahren auf das Rechtsgebiet spezialisiert und trägt den Fachanwaltstitel seit fast 20 Jahren.
Beide Seiten. Wir vertreten die Interessen von Arbeitnehmern, Arbeitgebern sowie von Betriebsräten und leitenden Angestellten. Für Arbeitnehmer prüfen und wehren wir Kündigungen ab, verhandeln Aufhebungsverträge und Abfindungen und setzen Lohn-, Gehalts- und Urlaubsansprüche durch. Arbeitgeber unterstützen wir bei rechtssicheren Arbeitsverträgen, bei der Vorbereitung von Kündigungen, in betriebsverfassungsrechtlichen Fragen und bei Umstrukturierungen, Betriebsübergängen und Sozialplanverhandlungen. Mehr zu unserem Selbstverständnis und unserer über 30-jährigen Berufserfahrung lesen Sie im Bereich Über uns.
Die reine Kontaktaufnahme zur Kanzlei löst noch keine Gebühren aus. Die weitergehende Tätigkeit rechnen wir entweder nach einer Honorarvereinbarung oder nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) ab, dort richtet sich die Vergütung nach dem Streit- bzw. Gegenstandswert. Eine Besonderheit im Arbeitsrecht: Vor den Arbeitsgerichten ist kein Gerichtskostenvorschuss zu zahlen, dafür trägt in der ersten Instanz grundsätzlich jede Partei ihre eigenen Anwaltskosten, unabhängig davon, wer gewinnt. Welche Rolle Rechtsschutzversicherung und Prozesskostenhilfe spielen, haben wir auf unserer Seite zu den Kosten zusammengefasst.
Nicht ungeprüft. Ein Aufhebungsvertrag beendet das Arbeitsverhältnis einvernehmlich und muss zwingend schriftlich geschlossen werden, einen automatischen Anspruch auf eine Abfindung gibt es dabei nicht, sie muss verhandelt werden. Außerdem droht eine Sperrfrist beim Arbeitslosengeld, und das Enddatum sollte nie vor dem Termin liegen, der bei einer ordentlichen Kündigung gelten würde. Welche Punkte von der Freistellung bis zur sogenannten Sprinterklausel sonst noch hineingehören, erklären wir in unserem Beitrag Aufhebungsvertrag: was ist zu beachten?
Nur unter engen Voraussetzungen. Das Bundesarbeitsgericht hat entschieden, dass ein Arbeitgeber grundsätzlich erneut ein betriebliches Eingliederungsmanagement durchführen muss, wenn ein Arbeitnehmer innerhalb eines Jahres nach Abschluss eines bEM wieder länger als sechs Wochen arbeitsunfähig war. Unterbleibt das, führt es in aller Regel zur Unwirksamkeit einer krankheitsbedingten Kündigung. Beide Seiten sollten die Ausfallzeiten deshalb genau prüfen, die Hintergründe dazu finden Sie in unserem Beitrag zur bEM-Pflicht vor einer krankheitsbedingten Kündigung.
Nein. Zwar entstehen gegenüber dem neuen Arbeitgeber ungeminderte Urlaubsansprüche, das Bundesarbeitsgericht hat aber bestätigt, dass ein doppelter Urlaubsanspruch für dasselbe Kalenderjahr ausgeschlossen ist: Der beim neuen Arbeitgeber erhaltene Urlaub wird auf den Anspruch gegen den alten Arbeitgeber angerechnet. Solche Entscheidungen greifen wir regelmäßig in unseren aktuellen Beiträgen auf, den konkreten Fall haben wir im Urteil des BAG vom 05.12.2023 (9 AZR 230/22) aufbereitet.
Neben den Unterlagen zu Ihrem Fall, also etwa Arbeitsvertrag, Kündigung, Abmahnung oder Arbeitszeugnis, benötigen wir eine Vollmachtsurkunde. Damit können wir unsere Beauftragung und Legitimation nach außen nachweisen, gegenüber dem Arbeitgeber ebenso wie gegenüber dem Arbeitsgericht. Die Vollmacht für außergerichtliche Angelegenheiten und die Prozessvollmacht für den Fall einer sofort notwendigen gerichtlichen Tätigkeit können Sie sich vorab in unserem Download-Bereich herunterladen.
Am schnellsten telefonisch unter 06181 42 40 45 0 oder per E-Mail an info@rhein-main-anwaelte.de. Alternativ schildern Sie uns Ihr Anliegen direkt über unser Kontaktformular, wir melden uns dann bei Ihnen zurück. Wer Sie in der Kanzlei erwartet, sehen Sie auf der Übersicht Ihrer Ansprechpartner.
Sie finden uns in der Friedrich-Ebert-Anlage 11 A, 63450 Hanau, also zentral gelegen und gut erreichbar für Mandanten aus dem Main-Kinzig-Kreis und dem gesamten Rhein-Main-Gebiet. Für die Navigation nutzen Sie am besten den Routenplaner auf unserer Anfahrtsseite. Sie müssen dafür nicht aus Hanau kommen: Im Arbeitsrecht betreuen wir ebenso Mandanten aus Gelnhausen, Offenbach, Bad Vilbel, Aschaffenburg, Rodgau, Bad Homburg und Bad Nauheim.
Nein, das Arbeitsrecht ist einer unserer Kernbereiche, aber nicht der einzige. Wir betreuen Mandanten hauptsächlich im Main-Kinzig-Kreis und im Rhein-Main-Gebiet, bei Bedarf auch bundesweit, und sind darüber hinaus im Verkehrsrecht, im Familienrecht und im Mietrecht tätig. So können Sie mehrere Anliegen bei denselben Ansprechpartnern bündeln.