Rechtsanwalt Arnd Burger hat sich seit über 25 Jahren auf dieses Rechtsgebiet spezialisiert und ist seit fast 20 Jahren Fachanwalt für Arbeitsrecht.
Kompetente Arbeitsrechtsberatung mit über 20 Jahren Erfahrung für Mandanten aus Offenbach und Umgebung.
Wir betreuen als spezialisierte Rechtsanwälte für Arbeitsrecht Mandanten aus Offenbach von unserem Standort in Hanau aus - nur 15 Minuten Fahrtzeit entfernt. Rechtsanwalt Arnd Burger als Fachanwalt für Arbeitsrecht und Christiane von Leesen bieten seit über 20 Jahren professionelle Rechtsberatung im Arbeitsrecht für Arbeitnehmer und Arbeitgeber im gesamten Rhein-Main-Gebiet.
Entscheiden Sie sich für eine Fachanwaltskanzlei mit nachgewiesener Expertise und regionalem Bezug zu Offenbach. Unsere Schwerpunkte und Qualifikationen sprechen für sich:
Fachanwaltschaften für Arbeitsrecht - Arnd Burger als anerkannter Fachanwalt für Arbeitsrecht mit Spezialisierung auf Kündigungsschutz und Vertragsgestaltung
Über 20 Jahre kombinierte Berufserfahrung - Bewährte Expertise in der Betreuung von Mandanten
Mehrsprachige Beratung - Professionelle Rechtsberatung in Deutsch, Englisch und Französisch für internationale Arbeitsverhältnisse
Doppelspezialisierung Arbeitsrecht und Verkehrsrecht - Einzigartige Kombination als Fachanwalt für Verkehrsrecht und Arbeitsrecht unter einem Dach
Aktuelle Rechtsprechung - Zugang zu Beck-Online und kontinuierliche Fortbildungen durch die Bundesrechtsanwaltskammer und DAV
Unsere Leistungsübersicht für alle Angelegenheiten im Arbeitsrecht:
Kündigungsschutzverfahren - Umfassende Vertretung vor dem Arbeitsgericht inklusive Abfindungsverhandlungen
Aufhebungsverträge - Rechtssichere Gestaltung und Verhandlung für Arbeitnehmer und Arbeitgeber
Arbeitsvertragsgestaltung - Präventive Beratung für Arbeitgebern zur Vermeidung arbeitsrechtlicher Streitigkeiten
Ein Aufhebungsvertrag beendet das Arbeitsverhältnis einvernehmlich ohne Kündigungsfristen. Risiken: Sperrzeit beim Arbeitslosengeld, Verlust von Kündigungsschutzrechten. Zwingend schriftliche Form erforderlich.
Durchschnittlich 6-12 Monate vom Klageeingang bis zum rechtskräftigen Abschluss. Güteverhandlung nach 2-4 Wochen, Hauptverhandlung nach 3-6 Monaten. Vergleiche sind jederzeit möglich.
Kündigungen sind unwirksam bei Formfehlern, fehlender sozialer Rechtfertigung oder Verstoß gegen Kündigungsschutzgesetz. Klage binnen 3 Wochen nach Zugang der Kündigung zwingend erforderlich.
Faustformel: 0,5 Monatsgehalt pro Beschäftigungsjahr.
Faktoren: Alter, Betriebszugehörigkeit, Kündigungsgrund, Prozessrisiko.
Kein gesetzlicher Anspruch, individuell verhandelbar.
Kosten richten sich nach RVG und Streitwert. Rechtsschutzversicherungen übernehmen meist die Kosten bei Wartezeit-Erfüllung und Erfolgsaussichten.
Schriftliche Gegendarstellung ins Personalakte, rechtliche Prüfung auf Berechtigung, bei Wiederholung arbeitsgerichtliche Unterlassungsklage.
Frist beachten: Sofortige Reaktion empfohlen.