Rechtsanwalt Arnd Burger hat sich seit über 25 Jahren auf das Arbeitsrecht spezialisiert und ist seit fast 20 Jahren Fachanwalt für Arbeitsrecht.
Haben Sie eine Kündigung erhalten, einen Aufhebungsvertrag auf dem Tisch oder das Gefühl, dass Ihre Abfindung zu niedrig angesetzt ist? Als Kanzlei Burger & von Leesen mit Sitz in Hanau betreuen wir Mandanten hauptsächlich im Main-Kinzig-Kreis und im Rhein-Main-Gebiet, also auch aus Bad Nauheim, und sind bei Bedarf bundesweit tätig. Rechtsanwalt Arnd Burger hat sich seit über 25 Jahren auf das Arbeitsrecht spezialisiert, ist seit fast 20 Jahren Fachanwalt für Arbeitsrecht und entwickelt mit Ihnen eine individuelle Strategie für Ihre Ansprüche.
Auf dieser Seite erfahren Sie, wie wir bei Kündigung, Abfindung, Aufhebungsvertrag, Arbeitsvertrag und Arbeitszeugnis vorgehen, welche Kosten entstehen und wie Sie uns erreichen.
So gehen Sie vor, wenn Sie arbeitsrechtliche Unterstützung brauchen: Sammeln Sie Ihre Unterlagen (Arbeitsvertrag, Kündigungsschreiben, Abmahnung, Arbeitszeugnis, Gehaltsabrechnungen) und vereinbaren Sie zeitnah einen Termin unter 06181 – 42 40 45 0. Je früher Sie sich melden, desto mehr Handlungsspielraum bleibt, denn im Arbeitsrecht laufen wichtige Fristen oft sehr schnell ab.
Das Arbeitsrecht regelt die Beziehung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer und umfasst individuelle wie kollektive Regelungen. Bei einer Kündigung bleiben Ihnen nur drei Wochen für eine Kündigungsschutzklage. Wer diese Frist versäumt, kann die Kündigung in aller Regel nicht mehr angreifen, selbst wenn sie fehlerhaft war. Ein Rechtsanwalt mit Schwerpunkt Arbeitsrecht hat solche Fristen im Blick und handelt entsprechend.
Der Unterschied zwischen einem Allgemeinanwalt und einem Fachanwalt für Arbeitsrecht ist erheblich. Fachanwälte für Arbeitsrecht müssen besondere theoretische Kenntnisse und praktische Erfahrungen im Fachgebiet nachweisen und sich regelmäßig fortbilden, den Titel verleiht die Rechtsanwaltskammer. Kaum eine andere Rechtsmaterie unterliegt einer so umfangreichen und sich immer wieder ändernden Rechtsprechung, deshalb ist laufende Fortbildung hier besonders wichtig.
Ohne anwaltliche Beratung riskieren Arbeitnehmer drei Dinge: die Klagefrist zu verpassen, auf eine berechtigte Abfindung zu verzichten oder durch einen vorschnell unterschriebenen Aufhebungsvertrag eine Sperrzeit beim Arbeitslosengeld auszulösen.
Für Mandanten aus Bad Nauheim verbinden wir Erfahrung, Spezialisierung und persönliche Beratung.
Unsere Arbeit basiert auf einer umfassenden juristischen Ausbildung als Volljuristen und einer über 30-jährigen Berufserfahrung unserer Kanzlei. Wir bilden uns auf regelmäßig besuchten Fachseminaren fort und nutzen stets aktuell gehaltene Onlinedienste wie Beck-Online. Da wir sowohl Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber vertreten, kennen wir die Sichtweise beider Seiten.
Unsere Kanzlei liegt zentral in der Friedrich-Ebert-Anlage 11 A in Hanau und ist für Mandanten aus dem gesamten Rhein-Main-Gebiet gut erreichbar. Termine vereinbaren Sie telefonisch, per E-Mail oder über unser Kontaktformular.
Unser Ablauf ist klar strukturiert. Gerade bei einer Kündigung zählt jeder Tag, denn die Frist für eine Kündigungsschutzklage beträgt drei Wochen. Die folgenden drei Schritte zeigen, wie wir vorgehen.
Rufen Sie uns an unter 06181 – 42 40 45 0, schreiben Sie an info@rhein-main-anwaelte.de oder nutzen Sie unser Kontaktformular. Senden Sie uns folgende Unterlagen zu:
Außerdem benötigen wir eine Vollmachtsurkunde, damit wir unsere Beauftragung gegenüber Arbeitgeber und Arbeitsgericht nachweisen können. Die Vollmacht finden Sie vorab in unseren Downloads für Ihre Rechtsanliegen. Anschließend vereinbaren wir einen Termin zur Erstberatung.
Im Erstgespräch nehmen wir Ihre Situation auf, prüfen alle Fristen und bewerten die Erfolgsaussichten. Dabei klären wir unter anderem: Gilt das Kündigungsschutzgesetz? Arbeitnehmer sind ab 6 Monaten Beschäftigung kündigungsgeschützt, sofern der Betrieb mehr als zehn Mitarbeiter hat. Wurde die Sozialauswahl korrekt durchgeführt? Lagen vorherige Abmahnungen vor? Besteht Sonderkündigungsschutz wegen Schwangerschaft, Elternzeit oder Schwerbehinderung? Wurde der Betriebsrat beteiligt?
Bei einem Aufhebungsvertrag besprechen wir, ob dessen Abschluss eine Sperrzeit beim Arbeitslosengeld auslösen kann und wie die Abfindungshöhe zu bewerten ist.
Auf Grundlage der Analyse definieren wir Ihre Ziele: Weiterbeschäftigung, bessere Abfindung, ein gutes Arbeitszeugnis oder eine saubere Trennung. Wir verhandeln direkt mit dem Arbeitgeber, führen den Schriftverkehr und reichen bei Bedarf die Kündigungsschutzklage beim zuständigen Arbeitsgericht ein. Kündigungsschutzklagen sind vor dem Arbeitsgericht zu verhandeln.
Wir begleiten Sie zum Gütetermin und zum Kammertermin, bereiten Sie auf beide Verhandlungsstufen vor und vertreten Ihre Interessen bis zur Einigung oder Entscheidung.
Im Folgenden finden Sie die häufigsten Situationen, in denen Arbeitnehmer und Arbeitgeber aus Bad Nauheim und Umgebung unsere Rechtsberatung in Anspruch nehmen.
Eine Kündigung ist eine einseitige Willenserklärung, die das Arbeitsverhältnis beendet. Sie muss schriftlich erfolgen und dem Arbeitnehmer zugehen. Es gibt betriebsbedingte, verhaltensbedingte und personenbedingte Kündigungen. Fristlose Kündigungen erfordern einen wichtigen Grund, etwa Diebstahl oder Betrug, und beenden das Arbeitsverhältnis sofort. Eine Änderungskündigung verbindet die Kündigung mit einem Angebot zu neuen Arbeitsbedingungen.
Die Frist für eine Kündigungsschutzklage beträgt 3 Wochen ab Zugang der Kündigung. Kündigungsschutzklagen können gegen jede Kündigung erhoben werden, die Wirksamkeit einer Kündigung richtet sich unter anderem nach dem Kündigungsschutzgesetz. Eine Kündigungsschutzklage kann helfen, eine Abfindung zu erwirken, und dient häufig als Hebel in Verhandlungen. Bei einer krankheitsbedingten Kündigung muss der Arbeitgeber zudem grundsätzlich ein betriebliches Eingliederungsmanagement durchführen, Hintergründe dazu lesen Sie in unserem Beitrag zur bEM-Pflicht vor krankheitsbedingter Kündigung.
Arbeitnehmer können eine fristlose Kündigung rechtlich anfechten. Fristlose Kündigung kann von Arbeitgeber oder Arbeitnehmer ausgesprochen werden. Wir prüfen für Mandanten aus Bad Nauheim die Fristen, bewerten die Chancen und verhandeln Abfindung und Arbeitszeugnis.
Ein Aufhebungsvertrag beendet das Arbeitsverhältnis einvernehmlich und muss zwingend schriftlich geschlossen werden. Er regelt oft zusätzliche Punkte wie Abfindung, Freistellung, Resturlaub, Dienstwagen und Wettbewerbsverbote.
Einen automatischen Anspruch auf eine Abfindung gibt es grundsätzlich nicht, sie muss verhandelt werden. Abfindungen werden oft im Rahmen von Aufhebungsverträgen geregelt, ein Anspruch kann aber auch aus einem Sozialplan entstehen. Beachten Sie, dass Abfindungen versteuert werden müssen, und nehmen Sie Abfindungsangebote nicht übereilt an, sondern lassen Sie sie vorher prüfen.
Ein Aufhebungsvertrag kann den Bezug von Arbeitslosengeld beeinflussen, denn es droht eine Sperrfrist. Zudem sollte das Enddatum nie vor dem Termin liegen, der bei einer ordentlichen Kündigung gelten würde. Wir prüfen den Vertrag vor der Unterschrift und verhandeln die Konditionen so, dass Ihre Interessen gewahrt bleiben. Weitere Punkte bis zur sogenannten Sprinterklausel erklären wir im Beitrag Aufhebungsvertrag: was ist zu beachten?
Ein Arbeitsvertrag regelt die Rechte und Pflichten beider Parteien. Er muss Details zu Arbeitszeiten und Urlaub enthalten. Die Hauptpflicht des Arbeitgebers ist die Lohnzahlungspflicht. Ein Arbeitsvertrag kann auch Regelungen zu Überstunden, Ausschlussfristen und Versetzungsklauseln enthalten.
Befristete Arbeitsverträge sind nur unter bestimmten Voraussetzungen zulässig. Die sachgrundlose Befristung ist in der Regel auf maximal zwei Jahre begrenzt. Arbeitgeber unterstützen wir bei der Gestaltung und Prüfung rechtssicherer Arbeitsverträge, Arbeitnehmer bei der Prüfung ihres Vertrags.
Arbeitnehmer haben Anspruch auf ein qualifiziertes Arbeitszeugnis, das wahr und wohlwollend formuliert sein muss. In der Praxis enthalten viele Zeugnisse versteckte Codes, die eine schlechtere Bewertung verschleiern. Wir prüfen Ihr Arbeitszeugnis auf solche Formulierungen und entwickeln Korrekturvorschläge, die Ihr berufliches Profil korrekt wiedergeben.
Nicht gezahlter Lohn, Überstundenvergütung, variable Vergütung und Resturlaub bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses gehören zu den häufigsten Streitigkeiten. In Deutschland gilt seit 2015 ein flächendeckender Mindestlohn. Das Entgeltfortzahlungsgesetz regelt die Lohnfortzahlung im Krankheitsfall.
Ausschlussfristen in Tarifverträgen und Arbeitsverträgen erfordern schnelles Handeln. Wir setzen Lohn-, Gehalts- und Urlaubsansprüche außergerichtlich und bei Bedarf vor Gericht durch. Übrigens: Wer gegen seine Kündigung klagt und schon einen neuen Job hat, bekommt den Urlaub für dasselbe Kalenderjahr nicht doppelt, wie das Urteil des BAG vom 05.12.2023 zum doppelten Urlaubsanspruch bestätigt.
Unsere Leistungen richten sich an alle Beteiligten im Arbeitsverhältnis:
Wir unterstützen bei akuten Konflikten ebenso wie vorbeugend, etwa mit Strategien zur Vermeidung von Rechtsstreitigkeiten.
Die reine Kontaktaufnahme zu unserer Kanzlei löst noch keine Gebühren aus. Im Rahmen einer tatsächlich erfolgten Beratung fällt grundsätzlich eine Erstberatungsgebühr von 190,00 Euro netto (226,10 Euro brutto) an. Die weitergehende Tätigkeit rechnen wir nach einer Honorarvereinbarung oder nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) ab, dort richtet sich die Vergütung nach dem Streit- bzw. Gegenstandswert.
Eine Besonderheit im Arbeitsrecht: Vor den Arbeitsgerichten ist kein Gerichtskostenvorschuss zu zahlen. Dafür trägt in der ersten Instanz grundsätzlich jede Partei ihre eigenen Anwaltskosten, unabhängig davon, wer gewinnt. Erst ab der zweiten Instanz werden die Kosten der Gegenseite erstattet.
Viele Rechtsschutzversicherungen enthalten einen Arbeitsrechtsbaustein. Wir empfehlen, Ihre Versicherung über den Rechtsschutzfall zu informieren und vorab abzuklären, ob sie die Kosten übernimmt. Wer die Kosten aufgrund seiner finanziellen Lage nicht tragen kann, hat unter Umständen Anspruch auf Prozesskostenhilfe. Mehr dazu auf unserer Seite zu den transparenten Kosten im Rechtsdienst.
| Position | Erläuterung |
| Erstberatung | Erstberatungsgebühr von grundsätzlich 190,00 Euro netto (226,10 Euro brutto) für eine tatsächlich erfolgte Erstberatung, die bloße Kontaktaufnahme ist kostenfrei |
| Weitere Tätigkeit | Nach Honorarvereinbarung oder nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) |
| Abrechnung nach RVG | Auf Basis des Streitwerts, bei einer Kündigungsschutzklage in der Regel höchstens drei Bruttomonatsgehälter |
| Rechtsschutzversicherung | Vorab über den Rechtsschutzfall informieren und die Kostenübernahme klären |
| Prozesskostenhilfe | Wenn die persönlichen und wirtschaftlichen Voraussetzungen erfüllt sind, ob das der Fall ist, klären wir gemeinsam mit Ihnen |
Betriebsbedingte Kündigungen bei Umstrukturierungen, Kurzarbeit und Betriebsänderungen erfordern eine korrekte Sozialauswahl und oft die Beteiligung des Betriebsrats. Tarifverträge spielen in vielen Unternehmen eine zentrale Rolle und enthalten eigene Ausschlussfristen für Ansprüche.
Mobbing am Arbeitsplatz ist nicht gesetzlich genau definiert, kann aber physische und psychische Folgen haben. Mobbing kann zu Schlafstörungen und Depressionen führen. Der Nachweis von Mobbing ist oft schwer zu führen. Betroffene sollten ein Mobbingtagebuch führen, in dem sie Vorfälle mit Datum, Uhrzeit, Zeugen und Inhalt dokumentieren. Wir beraten Sie zu Handlungsoptionen, von der innerbetrieblichen Beschwerde bis zur gerichtlichen Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen.
Wir beraten im Individualarbeitsrecht ebenso wie in betriebsverfassungsrechtlichen Fragen, etwa im Umgang mit dem Betriebsrat, sowie bei Umstrukturierungen, Betriebsübergängen und Sozialplanverhandlungen.
Eine Abmahnung ist ein Hinweis auf eine Pflichtverletzung und warnt vor arbeitsrechtlichen Konsequenzen bei Wiederholung. Abmahnungen werden in der Personalakte gespeichert. Eine Abmahnung kann zur Kündigung führen, denn sie ist häufig die Vorstufe zu einer verhaltensbedingten Kündigung. Regelmäßiges Zuspätkommen kann eine Abmahnung nach sich ziehen.
Nach Erhalt einer Abmahnung gilt: Ruhig bleiben, Vorwürfe nicht vorschnell einräumen, nur den Empfang bestätigen und die Abmahnung zeitnah anwaltlich prüfen lassen.
Wir prüfen: Ist das gerügte Verhalten konkret benannt? Ist der Vorwurf zutreffend und verhältnismäßig? Sind die formalen Anforderungen erfüllt? Arbeitnehmer können gegen ungerechtfertigte Abmahnungen vorgehen. Je nach Ergebnis stehen Ihnen verschiedene Handlungsoptionen zur Verfügung: Gegendarstellung zur Personalakte, Aufforderung zur Rücknahme, Verlangen auf Entfernung aus der Personalakte und, wenn nötig, Klage vor dem Arbeitsgericht. Im Einzelfall kann es auch sinnvoll sein, bewusst abzuwarten.
Arbeitgeber beraten wir bei der Vorbereitung und Durchführung von Kündigungen, damit diese nicht an Formfehlern scheitern. Arbeitnehmer senden uns die Abmahnung zusammen mit dem Arbeitsvertrag per E-Mail zu.
Bestimmte Personengruppen genießen einen besonderen Kündigungsschutz, der über das Kündigungsschutzgesetz hinausgeht. Eine Kündigung ist hier in der Regel nur mit vorheriger behördlicher Zustimmung möglich.
Schwangerschaft und Mutterschutz: Während der Schwangerschaft und bis vier Monate nach der Entbindung gilt ein Kündigungsverbot. Die Schwangerschaft kann dem Arbeitgeber auch nachträglich innerhalb von zwei Wochen nach Zugang der Kündigung mitgeteilt werden. Damit wird die Kündigung unwirksam.
Elternzeit: Der Kündigungsschutz greift ab dem Verlangen der Elternzeit, frühestens acht Wochen vor ihrem Beginn, und gilt während der gesamten Elternzeit. Eine Ausnahme besteht nur mit Zulässigkeitserklärung der zuständigen Behörde.
Schwerbehinderung und Gleichstellung: Die Kündigung bedarf der vorherigen Zustimmung des Integrationsamts. Die 3-Wochen-Frist für die Kündigungsschutzklage gilt auch hier. Ist eine behördliche Zustimmung erforderlich, beginnt die Frist erst mit Bekanntgabe der Entscheidung an den Arbeitnehmer.
Für Arbeitnehmer aus Bad Nauheim prüfen wir, ob Sonderkündigungsschutz besteht und die Kündigung damit unwirksam ist. Arbeitgeber beraten wir bei der rechtssicheren Vorbereitung der Kündigung.
Hier beantworten wir häufige Fragen rund um den Anwalt für Arbeitsrecht für Mandanten aus Bad Nauheim und der Region.
Sofort nach Zugang der Kündigung. Die Frist für eine Kündigungsschutzklage beträgt drei Wochen. Wir prüfen die Fristen, schätzen Ihre Chancen ein und bereiten bei Bedarf die Klage vor dem zuständigen Arbeitsgericht vor.
Wir prüfen Kündigung, Arbeitsvertrag, Aufhebungsvertrag, Abfindung und Arbeitszeugnis, entwickeln eine Strategie und vertreten Sie gegenüber Ihrem Arbeitgeber und vor Gericht. Das umfasst außergerichtliche Verhandlungen ebenso wie die gerichtliche Vertretung.
Die reine Kontaktaufnahme löst keine Gebühren aus, für eine tatsächlich erfolgte Erstberatung fallen grundsätzlich 190,00 Euro netto (226,10 Euro brutto) an. Weitere Kosten richten sich nach einer Honorarvereinbarung oder nach dem RVG und damit nach dem Streitwert. In der ersten Instanz vor dem Arbeitsgericht trägt grundsätzlich jede Partei ihre eigenen Anwaltskosten.
In vielen Fällen ja, sofern ein Arbeitsrecht-Baustein enthalten ist und der Versicherungsfall nach Ablauf der Wartezeit eingetreten ist. Ob die Kosten übernommen werden, entscheidet Ihre Versicherung anhand Ihres Vertrages, klären Sie das deshalb am besten vorab mit ihr.
Ja. Wir unterstützen Arbeitgeber bei rechtssicheren Arbeitsverträgen, bei der Vorbereitung von Kündigungen, in betriebsverfassungsrechtlichen Fragen sowie bei Umstrukturierungen, Betriebsübergängen und Sozialplanverhandlungen und vertreten Unternehmen in arbeitsgerichtlichen Verfahren. Wir vertreten beide Seiten, allerdings nie gleichzeitig in derselben Sache.
Für die Kontaktaufnahme nicht: Sie erreichen uns telefonisch, per E-Mail oder über unser Kontaktformular. Für Besprechungen sind Sie in unserer Kanzlei in der Friedrich-Ebert-Anlage 11 A in Hanau willkommen, den Weg zeigt Ihnen der Routenplaner auf unserer Anfahrtsseite.
Fristen sind oft kurz bemessen. Unterschreiben Sie niemals ohne vorherige anwaltliche Prüfung. Wir prüfen das Angebot, verhandeln nach und berücksichtigen Sperrzeitrisiken beim Arbeitslosengeld. Die Kündigungsschutzklage dient auch zur Erwirkung einer Abfindung, falls das Angebot zu niedrig ist.
Melden Sie sich so früh wie möglich, denn im Arbeitsrecht laufen wichtige Fristen oft sehr schnell ab. Am schnellsten erreichen Sie uns telefonisch unter 06181 – 42 40 45 0 oder per E-Mail an info@rhein-main-anwaelte.de.
Bringen Sie Ihren Arbeitsvertrag, das Kündigungsschreiben mit Zugangsdatum, die letzten drei Gehaltsabrechnungen und, falls vorhanden, den Aufhebungsvertragsentwurf mit. Abmahnungen, Schriftverkehr mit dem Arbeitgeber und Zeugnisse sind ebenfalls hilfreich.
Das hängt vom Einzelfall ab. Viele Verfahren enden bereits mit einer Einigung im Gütetermin. Kommt keine Einigung zustande, folgt der Kammertermin, und das Verfahren dauert entsprechend länger.
Eine frühzeitige Kontaktaufnahme nach einer Kündigung oder einem Aufhebungsvertragsangebot ist entscheidend für Ihre Rechte. Je schneller wir Ihre Unterlagen prüfen, desto mehr Handlungsoptionen stehen Ihnen zur Verfügung.
Vereinbaren Sie eine Erstberatung, in der wir Ihren Fall und die Kostenfrage besprechen:
Wir freuen uns auf Ihre Nachricht, gerne auch über unser Kontaktformular, und stehen Ihnen als Ihr Anwalt für Arbeitsrecht im Rhein-Main-Gebiet zur Seite.