Anwalt Familienrecht Seligenstadt: Trennung, Scheidung und Unterhalt mit Burger & von Leesen aus Hanau lösen

Rechtsanwältin Christiane von Leesen ist seit über 25 Jahren mit ihrem Hauptschwerpunkt im Familienrecht in Hanau tätig und begleitet Sie persönlich.

Endlich ein Anwalt für Familienrecht bei Seligenstadt, der Ihre Trennung strukturiert begleitet

Sie stehen vor einer Trennung in Seligenstadt, streiten über Unterhalt oder brauchen Klarheit beim Sorgerecht? Als Kanzlei Burger & von Leesen aus Hanau beraten und vertreten wir Mandanten aus dem Rhein-Main-Gebiet und den angrenzenden Landkreisen, also auch aus Seligenstadt, in allen Fragen des Familienrechts. Rechtsanwältin Christiane von Leesen ist seit über 25 Jahren mit ihrem Hauptschwerpunkt im Familienrecht in Hanau tätig und begleitet Sie persönlich, mit Einfühlungsvermögen und taktischem Geschick.

Auf dieser Seite erfahren Sie, wie wir Scheidung und Trennung begleiten, welche Ansprüche auf Unterhalt bestehen, wie Sorgerecht und Umgang geregelt werden, was bei der Vermögensaufteilung gilt und welche Kosten auf Sie zukommen.

Anwalt Familienrecht Seligenstadt bezeichnet die anwaltliche Beratung und Vertretung in familienrechtlichen Verfahren für Personen mit Wohnsitz in Seligenstadt. Typische Schritte umfassen: Erstberatung mit Sichtung Ihrer Unterlagen, rechtliche Einordnung Ihrer Situation, außergerichtliche Verhandlung mit der Gegenseite und bei Bedarf Vertretung vor dem zuständigen Familiengericht.

Warum ein Anwalt für Familienrecht in der Region Seligenstadt so wichtig ist

Eine Trennung oder Scheidung betrifft nicht nur die Ehe, sondern das gesamte Leben: Wohnung, Finanzen, Kinder, Zukunftsplanung. Wer sich früh beraten lässt, vermeidet Fehler, etwa beim Trennungsunterhalt oder bei der Dokumentation des Trennungszeitpunkts.

Die Rolle eines Familienrechtsanwalts geht über die reine Rechtsberatung hinaus. Neben der fachlichen Kompetenz sind Gespür und taktisches Geschick erforderlich, um Ihre Rechtsposition bestmöglich zu sichern und durchzusetzen. Das Familienrecht behandelt Scheidung, Unterhalt und Sorgerecht, und in jedem dieser Bereiche gibt es Fristen und Formvorschriften, die ohne anwaltliche Unterstützung leicht übersehen werden.

Warum Burger & von Leesen für Mandanten aus Seligenstadt passt

Unsere Rechtsanwälte in Bürogemeinschaft in Hanau verbinden eine über 30-jährige Berufserfahrung mit Schwerpunkten im Familienrecht, Arbeitsrecht, Verkehrsrecht, Mietrecht und allgemeinen Zivilrecht. Familienrechtliche Mandate betreut Rechtsanwältin Christiane von Leesen. Sie finden uns zentral in der Friedrich-Ebert-Anlage 11 A in Hanau, den Weg zeigt Ihnen unser Routenplaner zur Anfahrt zur Kanzlei.

Unsere Kernvorteile für familienrechtliche Mandate

  • Persönliche Betreuung durch Rechtsanwältin Christiane von Leesen, die sich auf Familienrecht, Mietrecht und allgemeines Zivilrecht konzentriert
  • Rechtsberatung auf aktuellem Stand: Unsere Kanzlei für Rechtsberatung im Rhein-Main-Gebiet bildet sich auf regelmäßig besuchten Fachseminaren fort und nutzt Onlinedienste wie Beck-Online
  • Transparente Kosten: Die Kontaktaufnahme löst keine Gebühren aus, für eine tatsächlich erfolgte Erstberatung fallen grundsätzlich 190,00 Euro netto (226,10 Euro brutto) an
  • Faire und zukunftsorientierte Lösungen, von der ersten Orientierung bis zur rechtskräftigen Einigung oder gerichtlichen Entscheidung
  • Klärung der Verfahrenskostenhilfe gemeinsam mit Ihnen, wenn Sie die Kosten eines Verfahrens nicht selbst tragen können

Die Tätigkeit im Familienrecht erfordert besonderes Fingerspitzengefühl und Einfühlungsvermögen. Ein echtes Vertrauensverhältnis zwischen Anwältin und Mandant ist dabei unabdingbar.

So begleiten wir Ihre Trennung und Scheidung aus Seligenstadt

In Deutschland müssen Eheleute in der Regel ein Jahr getrennt leben, bevor die Ehe geschieden werden kann (§ 1566 BGB). Das Trennungsjahr beginnt, sobald die Eheleute getrennt leben und zumindest einer von ihnen die eheliche Lebensgemeinschaft erkennbar ablehnt. Wir begleiten Ihr Verfahren von der Trennung bis zum Scheidungsbeschluss und vertreten Sie vor dem zuständigen Familiengericht.

Schritt 1: Erstberatung und Klärung Ihrer familiären Situation

Im Erstgespräch erfassen wir die wesentlichen Daten Ihrer Ehe: Heiratsdatum, Trennungszeitpunkt, Kinder, Einkommen und Vermögensverhältnisse. Bringen Sie idealerweise Einkommensnachweise der letzten zwölf Monate, den Mietvertrag, Darlehensunterlagen und die Heiratsurkunde mit.

Das Ziel dieses Termins ist eine klare Übersicht über Ihre Rechte und Pflichten sowie eine erste Einschätzung. Für eine tatsächlich erfolgte Erstberatung fallen grundsätzlich 190,00 Euro netto (226,10 Euro brutto) an, die bloße Kontaktaufnahme löst noch keine Gebühren aus.

 

Schritt 2: Trennungsphase rechtlich absichern

Die Trennungsphase wirft konkrete Fragen auf: Wer bleibt in der Wohnung? Wie wird der Hausrat aufgeteilt? Welcher Trennungsunterhalt steht zu? Wie sieht der Umgang mit den Kindern aus? Ehepartner sind während der Trennung weiterhin füreinander verantwortlich; Trennungsunterhalt sichert den Lebensunterhalt des bedürftigen Partners und ist bis zur rechtskräftigen Scheidung befristet.

Wir erstellen bei Bedarf eine Trennungs- oder Scheidungsfolgenvereinbarung, um Konflikte zu vermeiden, und stimmen sie mit dem anderen Ehepartner oder dessen Anwalt ab.

Schritt 3: Scheidungsverfahren und Scheidungsfolgen

Für den Scheidungsantrag ist ein Anwalt zwingend erforderlich. Der Ablauf folgt einem festen Schema: Scheidungsantrag durch den Anwalt, Zustellung an den Ehepartner, Fragebögen zum Versorgungsausgleich, Gerichtstermin.

Wichtige Scheidungsfolgen sind der Zugewinnausgleich, nachehelicher Unterhalt, Versorgungsausgleich, Sorge- und Umgangsrecht sowie die Zuweisung der Ehewohnung und die Aufteilung des Hausrats. Scheidungsfolgen können in einer Scheidungsfolgenvereinbarung geregelt werden. Eine einvernehmliche Scheidung kann das Verfahren deutlich beschleunigen.

Unterhalt in Seligenstadt: Kindesunterhalt und Ehegattenunterhalt

Unterhalt wirft oft die größten Fragen auf, sowohl finanziell als auch emotional. Die Düsseldorfer Tabelle dient zur Berechnung des Kindesunterhalts und wird regelmäßig aktualisiert. Wir berechnen und setzen Kindes- und Ehegattenunterhalt durch und wehren unberechtigte Forderungen ab.

Kindesunterhalt: Sicherung der Kinder in Trennungssituationen

Der Kindesunterhalt richtet sich nach dem Einkommen des unterhaltspflichtigen Elternteils und dem Alter des Kindes. Die Düsseldorfer Tabelle legt dafür Bedarfssätze nach Einkommens- und Altersstufen fest. Das Kindergeld wird bei minderjährigen Kindern in der Regel zur Hälfte auf den Bedarf angerechnet.

Besondere Regeln gelten für den Unterhalt volljähriger Kinder in Studium oder Ausbildung, hier gelten andere Bedarfssätze und Anrechnungsregeln.

Trennungsunterhalt und nachehelicher Unterhalt

Trennungsunterhalt und nachehelicher Unterhalt sind zwei unterschiedliche Ansprüche. Trennungsunterhalt kommt in Betracht, wenn ein Ehegatte seinen Bedarf nicht aus eigenen Einkünften decken kann. Der Bedarf orientiert sich an den ehelichen Lebensverhältnissen. Der Selbstbehalt sichert dabei die Existenz des Unterhaltspflichtigen.

Nachehelicher Unterhalt beginnt mit der Rechtskraft der Scheidung. Ansprüche bestehen unter anderem bei Betreuung gemeinsamer Kinder, bei Krankheit oder wegen Alters. Bei geänderter Einkommenslage gibt es die Möglichkeit eines Abänderungsverfahrens, das wir für Sie einleiten oder gegen das wir Sie verteidigen.

Sorgerecht und Umgang: Lösungen im Sinne des Kindeswohls

Konflikte um Sorgerecht und Umgang gehören zu den belastendsten Situationen im Familienrecht. Unser Ziel ist eine Regelung des Sorge- und Umgangsrechts zum Wohl der Kinder, möglichst einvernehmlich zwischen den Eltern, wenn nötig aber auch vor Gericht.

Gemeinsames und alleiniges Sorgerecht

Das Sorgerecht wird in der Regel gemeinsam ausgeübt, auch nach einer Trennung. Das Familiengericht entscheidet über das Sorgerecht bei Streit, wenn das Kindeswohl eine andere Regelung erfordert. Eltern können die alleinige Sorge beantragen, etwa bei Gewalt, Suchterkrankung oder anhaltender Kommunikationsverweigerung. Das Aufenthaltsbestimmungsrecht kann auch einzeln übertragen werden, ohne dass die gesamte Sorge entzogen wird.

Wir begleiten Eltern beim Antrag vor dem Familiengericht und bereiten die notwendigen Unterlagen und Begründungen vor.

Umgangsrecht und konkrete Umgangsregelungen

Umgangsrecht gilt auch für nicht-sorgeberechtigte Elternteile. Typische Umgangsmodelle sind das 14-tägige Wochenendmodell, Ferienregelungen oder das Wechselmodell. Bei Verweigerung des Umgangs durch einen Elternteil kann das Gericht den Umgang anordnen, gegebenenfalls mit Unterstützung durch das Jugendamt.

Wir beraten auch zu schwierigen Konstellationen wie begleitetem Umgang oder einem vorübergehenden Umgangsausschluss und vertreten Ihre Interessen konsequent vor Gericht.

Vermögen, Immobilien und Zugewinnausgleich bei Scheidung

Was passiert mit dem Haus in Seligenstadt, der Eigentumswohnung oder den Ersparnissen? Der gesetzliche Güterstand ist die Zugewinngemeinschaft (§ 1363 ff. BGB). Zugewinn ist der Betrag, um den das Vermögen eines Ehegatten während der Ehe gewachsen ist. Bei der Scheidung erhält der Ehegatte mit dem geringeren Zugewinn grundsätzlich die Hälfte der Differenz als Ausgleich.

Zugewinnausgleich verständlich erklärt

Beim Zugewinnausgleich wird das Anfangsvermögen bei Eheschließung dem Endvermögen zum Stichtag der Zustellung des Scheidungsantrags gegenübergestellt. Die Differenz ist der Zugewinn. Der Partner mit dem höheren Zugewinn zahlt die Hälfte der Differenz an den anderen.

Wir benötigen zur Berechnung Kontoauszüge, Darlehensunterlagen und bei Immobilien eine aktuelle Bewertung durch einen Sachverständigen. Oft lässt sich die Vermögensaufteilung durch eine einvernehmliche Vereinbarung regeln, was Zeit und Kosten spart. Für steuerliche Fragen, die über die rechtliche Beratung hinausgehen, arbeiten wir mit unserem Kooperationspartner, der Helmig + Weber Steuerberater PartGmbB aus Hanau, zusammen.

Immobilien und Kredite bei Trennung

Bei einer gemeinsamen Immobilie in Seligenstadt stellen sich konkrete Fragen:

  • Wer bleibt im Haus?
  • Wer übernimmt den Kredit?
  • Kommt ein Verkauf oder eine Übertragung an einen Ehegatten in Betracht?

Solche Fragen klären wir mit Ihnen im Rahmen der gerechten Aufteilung des gemeinsamen Vermögens und halten die Ergebnisse auf Wunsch in einer Scheidungsfolgenvereinbarung fest.

Weitere familienrechtliche Gestaltungen: Verträge und Vorsorge

Familienrecht umfasst nicht nur Streitfälle, sondern auch vorsorgende Gestaltung. Wir entwerfen und prüfen Eheverträge, erstellen Trennungs- und Scheidungsfolgenvereinbarungen und beraten zu rechtlichen Fragen bei nichtehelichen Lebensgemeinschaften.

Ehevertrag und Scheidungsfolgenvereinbarung

Ein Ehevertrag kann vor oder nach der Eheschließung geschlossen werden. Er muss notariell beurkundet werden und kann Streitpunkte für den Fall einer Scheidung vorab klären, etwa zu Unterhalt und Vermögensaufteilung. Ein Ehevertrag ist daher kein Misstrauensbeweis, sondern eine vernünftige rechtliche Absicherung.

Besonders sinnvoll ist ein Ehevertrag für Unternehmer, Patchworkfamilien oder Paare mit deutlichen Vermögensunterschieden. Typische Regelungsbereiche sind Güterstand, Unterhalt, Zugewinnausgleich und Versorgungsausgleich. Wir entwerfen und prüfen Ihren Ehevertrag, und auch bei einer bevorstehenden Scheidung helfen Trennungs- und Scheidungsfolgenvereinbarungen, Konflikte zu vermeiden.

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Wie wir mit Mandanten aus Seligenstadt konkret zusammenarbeiten

Der Weg zu uns ist unkompliziert. Sie erreichen uns telefonisch, per E-Mail oder über unser Kontaktformular, Besprechungen finden in unserer Kanzlei in Hanau statt. Wer Sie dort erwartet, sehen Sie in der Übersicht unserer Ansprechpartner in der Kanzlei. Frühzeitige Kontaktaufnahme ist besonders bei dringenden Fällen wichtig, etwa bei Fragen zum Sorge- oder Umgangsrecht oder im Gewaltschutzverfahren.

Typischer Ablauf vom ersten Anruf bis zur Vertretung

  • Erste telefonische Kontaktaufnahme und Terminvereinbarung
  • Erstberatung mit Sichtung der Unterlagen und rechtlicher Einordnung Ihrer Situation
  • Erarbeitung einer Strategie: einvernehmliche Lösung oder gerichtliche Durchsetzung
  • Laufende Information über den Verfahrensstand in verständlicher Sprache

Wir legen größten Wert auf eine einfühlsame, persönliche Beratung und eine maßgeschneiderte Strategie für Ihr Anliegen.

Kosten, Rechtsschutzversicherung und Verfahrenskostenhilfe

Für eine tatsächlich erfolgte Erstberatung fallen grundsätzlich 190,00 Euro netto (226,10 Euro brutto) an. Die weitergehende Tätigkeit rechnen wir nach einer Honorarvereinbarung oder nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) ab, in familiengerichtlichen Verfahren ergeben sich dafür zumeist aus dem Gesetz feste Werte. Mehr dazu auf unserer Seite zu den transparenten Kosten unserer Rechtsdienstleistungen.

Rechtsschutzversicherungen übernehmen im Familienrecht häufig nur die Kosten für eine Beratung, nicht aber für das Scheidungsverfahren. Ob die Kosten übernommen werden, entscheidet Ihre Versicherung anhand Ihres Vertrages, klären Sie das deshalb am besten vorab mit ihr. Wer die Kosten aufgrund seiner finanziellen Lage nicht tragen kann, hat unter Umständen Anspruch auf Verfahrenskostenhilfe. Ob die Voraussetzungen vorliegen, klären wir gemeinsam mit Ihnen.

 

Für wen unsere familienrechtliche Beratung im Raum Seligenstadt besonders geeignet ist

Unsere Beratung richtet sich an Menschen, die eine klare rechtliche Einordnung ihrer familiären Situation brauchen und eine Anwältin suchen, die Einfühlungsvermögen mit Fachwissen verbindet.

Typische Mandantengruppen

  • Ehepaare und eingetragene Lebenspartner, die eine Trennung oder Scheidung planen
  • Eltern, die Fragen zu Sorgerecht, Umgangsrecht oder Kindesunterhalt haben
  • Alleinerziehende, die Unterhaltsansprüche sichern oder anpassen wollen
  • Paare, die einen Ehevertrag abschließen oder als nichteheliche Lebensgemeinschaft rechtliche Fragen klären möchten
  • Betroffene häuslicher Gewalt, die Schutz in einem Gewaltschutzverfahren suchen

Wir betreuen sowohl Mandanten mit als auch ohne Rechtsschutzversicherung.

Unverheiratete Paare in Seligenstadt: Familienrecht ohne Trauschein

Bei einer Trennung ohne Trauschein gelten viele Regeln des Scheidungsrechts nicht. Es gibt keinen Zugewinnausgleich, keinen Versorgungsausgleich und keinen Trennungsunterhalt. Gerade deshalb ist eine frühe Beratung für unverheiratete Paare aus Seligenstadt besonders wichtig.

Beim Sorgerecht für nicht verheiratete Eltern hat die Mutter zunächst die alleinige Sorge. Gemeinsame Sorge entsteht durch Sorgeerklärungen beim Jugendamt oder auf Antrag des Vaters beim Familiengericht. Wir beraten und vertreten sowohl Väter als auch Mütter in diesem Verfahren.

Der Kindesunterhalt richtet sich wie bei verheirateten Eltern nach der Düsseldorfer Tabelle. Zusätzlich kann der betreuende Elternteil Betreuungsunterhalt beanspruchen, in der Regel mindestens bis zum dritten Geburtstag des Kindes.

Typische Fragen bei Trennung ohne Ehe betreffen die gemeinsame Mietwohnung, Immobilien im Miteigentum und gemeinsame Kredite. Diese werden nach allgemeinem Zivilrecht gelöst. Geht es um den Mietvertrag selbst, etwa um Kündigung oder Nebenkostenabrechnung, berät Sie Rechtsanwältin von Leesen ebenfalls, siehe Anwalt für Mietrecht in Hanau. Für eine tatsächlich erfolgte Erstberatung fallen grundsätzlich 190,00 Euro netto (226,10 Euro brutto) an.

 

Vaterschaft und Adoption: Kindschaftssachen beim Anwalt für Familienrecht in Seligenstadt

Fragen zur Abstammung und Adoption betreffen die rechtliche Stellung des Kindes dauerhaft: Sorgerecht, Unterhalt und Erbrecht hängen davon ab. Wir unterstützen Sie in Kindschaftssachen, etwa bei Vaterschaftsanerkennung und Adoption.

Vaterschaft: Die Vaterschaftsanerkennung wird mit Zustimmung der Mutter beim Jugendamt oder Standesamt beurkundet. Wir beraten vorab zu den Folgen für Sorgerecht und Unterhalt. Bei einer Vaterschaftsfeststellung oder Vaterschaftsanfechtung wird das Verfahren vor dem Familiengericht geführt, in der Regel mit einem Abstammungsgutachten. Die Anfechtungsfrist beträgt zwei Jahre ab Kenntnis der Umstände, die gegen die Vaterschaft sprechen.

Adoption: Bei Adoptionen unterscheiden wir zwischen Stiefkindadoption, Adoption eines fremden Kindes und Volljährigenadoption. Der Ablauf umfasst einen notariell beurkundeten Antrag, die Beteiligung des Jugendamts und die Entscheidung des Familiengerichts. Wir bereiten die Unterlagen vor und begleiten das gesamte Verfahren.

Auch hier fallen für eine tatsächlich erfolgte Erstberatung grundsätzlich 190,00 Euro netto (226,10 Euro brutto) an. Bei geringem Einkommen klären wir gemeinsam mit Ihnen, ob Verfahrenskostenhilfe in Betracht kommt.

 

Häufige Fragen zum Anwalt für Familienrecht in Seligenstadt

Die folgenden Antworten bieten eine erste Orientierung, ersetzen aber keine individuelle Rechtsberatung.

 

Ein Familienrechtsanwalt berät, gestaltet Verträge und vertritt Sie außergerichtlich und vor Gericht in Angelegenheiten wie Scheidung, Unterhalt, Sorgerecht und Vermögensaufteilung. Wir betreuen Mandanten aus Seligenstadt und dem gesamten Rhein-Main-Gebiet.

Lassen Sie sich möglichst früh beraten, idealerweise zu Beginn der Trennung. So sichern Sie Ihre Ansprüche auf Trennungsunterhalt, vermeiden Fehler beim Trennungsjahr und schaffen eine bessere Verhandlungsposition gegenüber Ihrem Ehepartner.

Die Kontaktaufnahme löst keine Gebühren aus, für eine tatsächlich erfolgte Erstberatung fallen grundsätzlich 190,00 Euro netto (226,10 Euro brutto) an. Danach rechnen wir nach einer Honorarvereinbarung oder nach dem RVG ab. Im Scheidungsverfahren trägt häufig jede Partei ihre eigenen Anwaltskosten. Rechtsschutzversicherung und Verfahrenskostenhilfe können im Einzelfall helfen.

 

Eine vollständige Online Scheidung ohne Anwalt und persönlichen Gerichtstermin gibt es nicht. Unterlagen und Vorbesprechungen lassen sich per E-Mail oder Telefon erledigen, der Scheidungstermin selbst findet persönlich am Familiengericht statt.

Das hängt vom Einzelfall ab. Zum Trennungsjahr kommt die Dauer des gerichtlichen Verfahrens hinzu. Eine einvernehmliche Scheidung geht in der Regel deutlich schneller, bei Streit über Folgesachen oder einem komplexen Versorgungsausgleich verlängert sich die Dauer.

Bringen Sie folgende Unterlagen mit:

  • Heiratsurkunde
  • Geburtsurkunden der Kinder
  • Einkommensnachweise der letzten 12 Monate
  • Miet- und Kreditunterlagen
  • Bereits vorhandene Vereinbarungen oder Schreiben des anderen Ehepartners

Für die Beauftragung benötigen wir außerdem eine Vollmacht. Die Vollmacht bei außergerichtlichen Angelegenheiten und die Prozessvollmacht finden Sie in unseren praktischen Downloads für Ihre Rechtsanliegen.

Ein Fachanwaltstitel setzt den Nachweis besonderer Kenntnisse und praktischer Erfahrungen voraus. Entscheidend ist eine fundierte Erfahrung im Familienrecht: Rechtsanwältin Christiane von Leesen ist seit über 25 Jahren mit ihrem Hauptschwerpunkt im Familienrecht tätig und hält ihr Wissen durch regelmäßige Fortbildungen aktuell.

Mediation kann in Scheidungsfällen eine einvernehmliche Lösung fördern, besonders bei Sorge- und Umgangsfragen. Ob ein solcher Weg in Ihrer Situation sinnvoll ist, besprechen wir gerne mit Ihnen.

Ihr nächster Schritt: Familienrechtliche Beratung für Seligenstadt vereinbaren

Rufen Sie uns an unter 06181 – 42 40 45 0, schreiben Sie an info@rhein-main-anwaelte.de oder schildern Sie Ihr Anliegen über unser Kontaktformular. Die erste Kontaktaufnahme löst noch keine Gebühren aus. Im Erstgespräch klären wir, welche Schritte in Ihrer Situation sinnvoll sind.

 

Burger & von Leesen Rechtsanwälte
Friedrich-Ebert-Anlage 11 A
63450 Hanau
06181 – 42 40 45 0

Unsere Kanzlei Burger & von Leesen befindet sich in der Friedrich-Ebert-Anlage 11 A in Hanau. Wir begleiten Ihr Anliegen im Familienrecht strukturiert, einfühlsam und mit der Erfahrung aus über 30 Jahren anwaltlicher Tätigkeit.

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