Haben Sie eine Mieterhöhung erhalten, die Ihnen überzogen erscheint? Oder droht Ihnen eine Kündigung wegen Eigenbedarf?
Ihr Vermieter hat eine Mieterhöhung angekündigt, die Betriebskostenabrechnung weist fragwürdige Posten auf oder eine Kündigung steht im Raum? Wir sind Ihre Fachanwälte für Mietrecht mit über 25 Jahren Erfahrung und vertreten Mieter sowie Vermieter in Aschaffenburg und der gesamten Rhein-Main-Region.
Mietrecht umfasst alle gesetzlichen Regelungen, die das Mietverhältnis zwischen Mieter und Vermieter regeln. Dazu gehören die Gestaltung und Prüfung von Mietverträgen, Mieterhöhungen, Mietminderung bei Mängeln, Betriebskosten, Kündigung und Räumungsklagen. In Aschaffenburg gelten zusätzlich kommunale Mieterschutzverordnungen, die den Kündigungsschutz und die Mietpreisbremse verschärfen.
Das unterscheidet uns von anderen Rechtsanwälten in der Region:
Anstatt Sie mit unklaren Aussagen hinzuhalten, erhalten Sie von uns eine ehrliche Einschätzung und einen konkreten Plan für Ihren Fall.
Gewerberaummietverträge bieten höhere Vertragsfreiheit als Wohnraummietverträge, das bedeutet mehr Gestaltungsspielraum, aber auch größere Risiken bei fehlerhaften Klauseln. Im Bereich des Gewerbemietrechts beraten wir Sie umfassend:
Gestaltung und Prüfung von Gewerberaummietverträgen: Wir erstellen individuelle Verträge und prüfen bestehende Mietverträge auf nachteilige Klauseln. Ein Mietvertrag sollte die Mietdauer und Höhe der Miete enthalten, bei Gewerberäumen kommen weitere Regelungen zu Nutzungszweck, Indexierung und Verlängerungsoptionen hinzu.
Konkurrenzschutz und Betriebspflicht: Wir beraten zu Ihren Pflichten und Rechten hinsichtlich Konkurrenzschutzklauseln und Nutzungsänderungen. Diese Regelungen können über den wirtschaftlichen Erfolg Ihres Gewerbebetriebs entscheiden.
Mietanpassungen bei Gewerbeobjekten: Ob Staffelmiete, Indexmiete oder freie Mietanpassung: Wir setzen berechtigte Ansprüche durch oder wehren überhöhte Forderungen ab.
Kündigung und Vertragsbeendigung: Die Beendigung gewerblicher Mietverhältnisse unterliegt anderen Regeln als im Wohnraummietrecht. Kündigungsfristen für Mieter betragen in der Regel drei Monate, können aber vertraglich abweichend geregelt sein.
Betriebskosten und Instandhaltung: Betriebskosten umfassen Kosten für Wasser, Heizung und Müllabfuhr. Bei Gewerberäumen kommen oft weitere Positionen hinzu. Die Abrechnung muss transparent und nachvollziehbar sein, Fehler in der Abrechnung können rechtliche Konflikte verursachen.
Sprechen Sie uns an, wenn Sie Unterstützung bei gewerblichen Mietfragen benötigen.
Unsere Rechtsberatung ist ideal für:
Wenn Sie schnelle, kompetente Hilfe bei einem mietrechtlichen Problem suchen, stehen wir Ihnen zur Verfügung.
Wir melden uns innerhalb von 24 Stunden bei Ihnen, per Tel. oder E-Mail. In dringenden Fällen wie einer drohenden Räumung oder Gesundheitsgefährdung reagieren wir noch am selben Tag. Schnelle Hilfe ist bei Mietstreitigkeiten entscheidend, da viele Fristen laufen.
Die Erstberatung für Verbraucher ist gesetzlich auf maximal 190 Euro netto gedeckelt (ca. 226,10 Euro brutto). Wir informieren Sie vorab über alle Kosten. Bei klarem Sachverhalt können die Kosten auch geringer ausfallen. Die Mietkaution ist auf maximal drei Nettokaltmieten begrenzt, solche konkreten Fragen klären wir bereits im ersten Gespräch.
Ja. Anwälte für Mietrecht behandeln rechtliche Fragen für Mieter und Vermieter. Wir beraten beide Seiten kompetent und neutral. Selbstverständlich vertreten wir in einem konkreten Fall immer nur eine Partei, um Interessenkonflikte auszuschließen.
Basierend auf über 30 Jahren Erfahrung erzielen wir in mehr als 85 % der Fälle ein positives Ergebnis. Die konkreten Chancen hängen vom Einzelfall ab. Mietminderungen bei Wohnungsmängeln wie Schimmel werden von Anwälten beraten und in den meisten Fällen erfolgreich durchgesetzt.
Bringen Sie folgende Unterlagen mit: Mietvertrag, relevanten Schriftwechsel, Kündigungsschreiben, Betriebskostenabrechnung, Fotos von Mängeln und Nachweise über Mietzahlungen. Die Kündigungsfristen für Vermieter sind gestaffelt, daher ist das Datum des Kündigungsschreibens besonders wichtig.
Ja. Wir rechnen direkt mit Ihrer Rechtsschutzversicherung ab. Beachten Sie, dass bei den meisten Policen eine Wartezeit von drei Monaten gilt. Bei geringem Einkommen stehen Ihnen zudem Beratungshilfe und Prozesskostenhilfe zur Verfügung. Sprechen Sie uns an, wir klären die Möglichkeiten der Kostenübernahme mit Ihnen.