Der Vermieter verlangt plötzlich mehr Miete, als Ihnen berechtigt erscheint? Oder haben Sie eine Kündigung wegen Eigenbedarf im Briefkasten?
Sie haben Schimmel in der Wohnung, eine fragwürdige Eigenbedarfskündigung auf dem Tisch oder eine Nebenkostenabrechnung, die keinen Sinn ergibt – und brauchen jetzt einen Anwalt für Mietrecht in Dietzenbach, der Ihr Anliegen ernst nimmt?
Wir prüfen Ihren Fall, bewerten die Rechtslage, setzen Ihre Rechte außergerichtlich oder vor dem Amtsgericht durch und klären Sie transparent über Kosten und Erfolgsaussichten auf.
Genau das ist unser Anspruch bei Burger & von Leesen. Mit jahrelanger Erfahrung im Mietrecht vertreten wir Mandantinnen und Mandanten aus Dietzenbach, Heusenstamm und der gesamten Umgebung im Rhein-Main-Gebiet. Unsere Kanzlei steht für persönliche Betreuung auf Augenhöhe und individuelle Lösungen für Ihre konkreten Probleme.
Ob Sie als Mieter eine Mietminderung durchsetzen möchten oder als Vermieter Unterstützung bei einer Kündigung benötigen: Auf dieser Seite erfahren Sie, wie wir vorgehen, welche Leistungen wir bieten und was unsere Beratung im Mietrecht kostet.
Was uns als Rechtsanwälte im Bereich Mietrecht auszeichnet, ist nachweisbare Kompetenz:
Sie erhalten von uns einen klaren Weg zur Lösung Ihres mietrechtlichen Problems – statt monatelanger Ungewissheit.
Nebenkostenabrechnungen müssen innerhalb von 12 Monaten erstellt werden. Versäumt der Vermieter diese Jahresfrist, kann er Nachforderungen in den meisten Fällen nicht mehr geltend machen. Doch auch für Mieter gibt es Fristen: Der Widerspruch gegen eine fehlerhafte Abrechnung sollte zügig und schriftlich erfolgen.
Wir prüfen Ihre Betriebskostenabrechnung auf formelle und inhaltliche Fehler:
Vermieter können die Miete im Rahmen der Kappungsgrenze innerhalb von drei Jahren um bis zu 20 Prozent erhöhen – gerade bei der Prüfung von Mieterhöhungen und Nebenkostenabrechnungen ist fachkundige Unterstützung entscheidend. Dietzenbach erstellt keinen eigenen Mietspiegel, weshalb sich Bürgerinnen und Bürger über Mietvereine oder Haus- und Grundeigentümervereine informieren müssen. Umso wichtiger ist die professionelle Einschätzung durch einen erfahrenen Anwalt.
Unsere Mietrechts-Beratung ist ideal für:
Nach ordnungsgemäßer Mängelanzeige gemäß § 536c BGB wirkt die Mietminderung sofort – rückwirkend bis zum Zeitpunkt der Anzeige. Die Höhe richtet sich nach dem Schweregrad des Mangels: Bei erheblichem Schimmelbefall sind 20 bis 30 Prozent üblich, bei totalem Heizungsausfall im Winter deutlich mehr.
Eine Klage lohnt sich bei klaren Rechtsverstößen und einem angemessenen Streitwert. Wir wägen Erfolgsaussichten und Kostenrisiko sorgfältig ab. Bei Streitwerten unter 5.000 Euro entscheidet das Amtsgericht, darüber das Landgericht. In vielen Fällen ist die außergerichtliche Lösung schneller und günstiger. Ob sich der Schritt in Ihrem Fall lohnt, klären wir gern in einem persönlichen Gespräch.
Bringen Sie Ihren Mietvertrag, die gesamte Korrespondenz mit dem Vermieter, Fotos von Mängeln, Nebenkostenabrechnungen und Zahlungsbelege mit. Eine Kündigung muss schriftlich und handschriftlich unterschrieben sein – bringen Sie auch dieses Schreiben im Original mit, falls vorhanden.
Ja, bundesweite Mandatsbetreuung ist selbstverständlich möglich. Die Vorteile unserer Spezialisierung als Fachanwalt überwiegen die kurze Entfernung zwischen Dietzenbach und Hanau deutlich. Viele Mandanten aus dem Kreis Offenbach schätzen genau diese Kombination aus Nähe und Expertise.
Außergerichtliche Lösungen erreichen wir häufig innerhalb weniger Wochen bis Monate. Gerichtliche Verfahren dauern je nach Komplexität sechs bis achtzehn Monate. Die Kündigungsfristen im Mietrecht betragen für Mieter grundsätzlich drei Monate, für Vermieter verlängern sie sich nach fünf Jahren auf sechs Monate und nach acht Jahren auf neun Monate. Über aktuelle Urteile und Entwicklungen im Mietrecht informieren wir laufend in unseren Neuigkeiten aus Recht und Kanzlei.