Rechtsanwalt Arnd Burger ist seit über 20 Jahren im Verkehrsrecht tätig und trägt seit mehreren Jahren den Titel Fachanwalt für Verkehrsrecht.
Hatten Sie einen Verkehrsunfall im Raum Aschaffenburg, haben einen Bußgeldbescheid erhalten oder droht Ihnen ein Fahrverbot? Dann brauchen Sie einen Rechtsanwalt, der im Verkehrsrecht zu Hause ist und Ihre Situation einordnen kann. Burger & von Leesen ist eine Fachanwaltskanzlei aus Hanau. Wir betreuen Mandanten vor allem im Main-Kinzig-Kreis, im Rhein-Main-Gebiet und in den angrenzenden Landkreisen, also auch aus Aschaffenburg und Umgebung. Rechtsanwalt Arnd Burger ist seit über 20 Jahren im Verkehrsrecht tätig und trägt seit mehreren Jahren den Titel Fachanwalt für Verkehrsrecht.
Verkehrsrecht umfasst alle Rechtsfragen rund um den Straßenverkehr: Unfallschadenregulierung bei Sach- und Personenschäden, Durchsetzung von Schmerzensgeld und Schadensersatzansprüchen, Vertretung in Bußgeldverfahren bei Ordnungswidrigkeiten, Verteidigung bei drohendem Führerscheinentzug und die Abwicklung von Streitigkeiten mit der Versicherung.
Frühzeitige anwaltliche Hilfe im Verkehrsrecht hilft, Nachteile zu vermeiden. Wer ohne rechtlichen Beistand mit der gegnerischen Haftpflichtversicherung verhandelt, riskiert Kürzungen und übersieht erstattungsfähige Positionen. Auf dieser Seite erfahren Sie, welche typischen Fälle wir betreuen, wie wir für Sie vorgehen, welche Kosten entstehen und wer sie trägt.
Das Verkehrsrecht ist ein breit gefächertes Rechtsgebiet. Es umfasst das Verkehrszivilrecht mit Haftungs- und Schadensersatzforderungen nach einem Unfall, das Ordnungswidrigkeitenrecht bei Verstößen im Straßenverkehr, das Verkehrsstrafrecht bei schwerwiegenden Verkehrsstraftaten sowie das Fahrerlaubnisrecht bei Fragen rund um den Führerschein. Hinzu kommt das Versicherungsrecht, wenn Konflikte mit der Kfz-Haftpflicht- oder Kaskoversicherung entstehen.
Rechtsanwalt Arnd Burger betreut als Fachanwalt für Verkehrsrecht nicht nur die Regulierung von Unfallsach- und Personenschäden, sondern auch Bußgeld- und Ordnungswidrigkeitenverfahren, Führerscheinsachen und Verkehrsstrafsachen sowie Fragen rund um Kfz-Kauf, Kfz-Leasing und die zugehörigen versicherungsrechtlichen Themen.
Im Mandat übernehmen wir die Kommunikation mit der gegnerischen Versicherung, setzen Ihre Schadensersatz- und Schmerzensgeldansprüche durch und prüfen Bußgeldbescheide auf ihre Rechtmäßigkeit. Ob Auffahrunfall, Rotlichtverstoß oder drohendes Fahrverbot nach einer Geschwindigkeitsüberschreitung: Solche Fälle gehören zu unseren häufigsten Tätigkeitsfeldern.
Unsere Kanzlei blickt auf eine über 30-jährige Berufserfahrung zurück. Zu den Schwerpunkten von Burger & von Leesen gehören neben dem Verkehrsrecht die Unfallschadenregulierung, das Versicherungsrecht sowie das Kauf- und Werkvertragsrecht, darüber hinaus Arbeitsrecht, Familienrecht, Mietrecht und allgemeines Zivilrecht.
Ein Verkehrsunfall, ein drohendes Fahrverbot oder die Entziehung der Fahrerlaubnis erfordern spezialisierte anwaltliche Vertretung. Achten Sie bei der Wahl Ihres Anwalts deshalb auf die Spezialisierung im Verkehrsrecht.
Wir verbinden langjährige Erfahrung mit der Fachanwaltschaft für Verkehrsrecht und angrenzenden Schwerpunkten wie dem Versicherungsrecht.
Unsere Kanzlei liegt zentral in der Friedrich-Ebert-Anlage 11 A in Hanau und ist für Mandanten aus Aschaffenburg gut erreichbar. Den Weg zeigt Ihnen der Routenplaner auf unserer Seite zur Anfahrt zur Kanzlei. Sie erreichen uns telefonisch, per E-Mail oder über unser Kontaktformular, persönliche Termine vereinbaren wir nach Absprache.
Die Unfallschadenregulierung erfolgt außergerichtlich oder gerichtlich. Bei Bedarf sind wir bundesweit für Sie tätig, auch wenn der Unfall nicht in Aschaffenburg passiert ist.
Wenn Sie Unterstützung suchen, nehmen Sie gerne Kontakt mit uns auf.
So läuft ein verkehrsrechtliches Mandat bei uns in der Regel ab.
Rufen Sie uns an oder senden Sie uns Ihre Unterlagen per E-Mail. Halten Sie nach Möglichkeit folgende Angaben bereit: Unfallzeitpunkt und -ort, Fotos der Unfallstelle und Fahrzeuge, Polizeivorgang oder Aktenzeichen, Daten der gegnerischen Versicherung und gegebenenfalls den Bußgeldbescheid.
Im Rahmen der Beratung besprechen wir Ihren Fall und die Kostenfrage ausführlich mit Ihnen. Dazu gehört auch die Frage, ob eine Rechtsschutzversicherung eintritt oder Prozesskostenhilfe in Betracht kommt.
Wir übernehmen die Kommunikation mit der gegnerischen Versicherung und machen die Ansprüche geltend, die Ihnen zustehen, zum Beispiel:
Bei einem unverschuldeten Verkehrsunfall hat die gegnerische Haftpflichtversicherung grundsätzlich die notwendigen Anwaltskosten im Rahmen der Haftungsquote zu tragen. Ihren Schaden müssen Sie als Geschädigter dabei nicht vorfinanzieren, und das Werkstattrisiko trägt grundsätzlich der Schädiger, wie das Urteil des AG Berlin-Mitte vom 12.10.2023 bestätigt.
Wenn eine außergerichtliche Einigung nicht möglich ist, vertreten wir Sie vor Gericht. Das betrifft den Einspruch gegen einen Bußgeldbescheid ebenso wie die Klage auf Schmerzensgeld oder den Streit um Haftungsquoten. Wir nehmen Akteneinsicht, prüfen Messprotokolle und Zeugenaussagen und bereiten den Gerichtstermin sorgfältig vor.
Wir vertreten Sie vor den zuständigen Amts- und Landgerichten, bei Bedarf auch bundesweit.
Verkehrsrecht umfasst weit mehr als den klassischen Autounfall. Zu unseren häufigsten Tätigkeitsfeldern gehören Unfallregulierung, Bußgeldsachen, Führerscheinrecht, Verkehrsstrafrecht und Versicherungsrecht, aber auch Streitigkeiten rund um Autokauf, Leasing und Werkstatt, Verkehrsunfälle im Ausland sowie Unfälle mit Fahrrad oder E-Scooter.
Unfallschadenregulierung umfasst Sach- und Personenschäden. Geschädigte, die ohne Anwalt mit der Kfz-Haftpflicht verhandeln, machen häufig Fehler: Sie akzeptieren zu niedrige Angebote, übersehen erstattungsfähige Positionen oder geben unbeabsichtigt Erklärungen ab, die ihre Ansprüche mindern. Schmerzensgeld ist ein Teil der Unfallschadenregulierung, über dessen Höhe mit Versicherungen häufig gestritten wird.
Bei Personenschäden umfassen die durchsetzbaren Positionen unter anderem Schmerzensgeld, Behandlungskosten, Reha-Maßnahmen, Fahrtkosten zum Arzt und Erwerbsschaden. Die unabhängige Prüfung von Gutachten ist besonders bei Totalschaden und merkantilem Minderwert wichtig, da hier erhebliche Beträge auf dem Spiel stehen. Teilen Sie dem Sachverständigen außerdem alle Ihnen bekannten Vorschäden mit, denn nach einem Urteil des OLG Saarbrücken zu Gutachterkosten im Kfz-Schadenfall kann sonst der Anspruch auf Erstattung der Gutachterkosten verloren gehen.
Typische Vorwürfe im Bereich der Ordnungswidrigkeiten sind Geschwindigkeitsüberschreitung, Abstandsunterschreitung, Handy am Steuer und Rotlichtverstoß. Ab bestimmten Schwellenwerten droht ein Fahrverbot von einem bis drei Monaten, und Punkte im Fahreignungsregister in Flensburg können sich bis zur Entziehung der Fahrerlaubnis summieren.
Ein Einspruch gegen den Bußgeldbescheid kann sich insbesondere bei Messfehlern, Formfehlern oder drohender Verjährung lohnen. Die Einspruchsfrist beträgt nur zwei Wochen. Wir prüfen, ob der Bußgeldbescheid rechtmäßig ist, und legen gegebenenfalls Einspruch ein. Auch ein drohendes Fahrverbot können wir versuchen, durch rechtliche Argumente oder Verfahrensfehler abzuwenden.
Die Entziehung der Fahrerlaubnis droht bei Alkohol am Steuer, Drogenfahrten, wiederholten Verstößen und schweren Verkehrsstraftaten. In vielen Fällen ordnet die Fahrerlaubnisbehörde eine MPU an, bevor der Führerschein wiedererteilt wird. Die MPU prüft, ob der Betroffene künftig am Straßenverkehr teilnehmen kann, und stellt typische Fragen zu Trinkverhalten, Einsichtsfähigkeit und Verhaltensänderung.
Frühe anwaltliche Beratung hilft, Fehler im Verfahren zu vermeiden und die Perspektiven für die Wiedererteilung der Fahrerlaubnis zu verbessern. Wir begleiten Sie von der Akteneinsicht über die Vorbereitung bis zur Antragstellung.
Häufige Konflikte mit Versicherungen betreffen gekürzte Reparaturkosten, die Ablehnung von Schmerzensgeld, den Streit um Haftungsquoten und die Verweigerung von Nutzungsausfallentschädigung. Versicherungsunternehmen versuchen regelmäßig, Schadensersatzforderungen zu reduzieren, etwa durch Vorhalten von Wertminderungen oder Kürzung bei Nutzungsausfall.
Wir verfügen neben der Expertise im Verkehrsrecht auch über ausgewiesene Erfahrung im Versicherungsrecht. Ob Kasko- oder Haftpflichtversicherung: Wir setzen Ihre Ansprüche konsequent durch und scheuen die gerichtliche Durchsetzung nicht, wenn die Versicherung sich unangemessen verhält.
Wir betreuen unter anderem folgende Mandanten aus Aschaffenburg und der Rhein-Main-Region:
Wir vertreten Mandanten mit und ohne Rechtsschutzversicherung. Das Verkehrsrecht befasst sich mit Fahrzeugen und Straßenverkehr in all seinen Facetten, und genau dafür sind wir Ihr Ansprechpartner.
Der erste Schritt ist einfach. Rufen Sie uns an unter 06181 – 42 40 45 0, schreiben Sie an info@rhein-main-anwaelte.de oder nutzen Sie unser Kontaktformular. Per E-Mail können Sie uns vorab Ihren Bußgeldbescheid, Unfallfotos oder sonstige Unterlagen zusenden. Für die Beauftragung benötigen wir eine Vollmacht, die Sie vorab in unseren praktischen Downloads finden.
Nach einem Unfall empfehlen wir, frühzeitig Fotos, Gutachten und den gesamten Schriftverkehr mit der Versicherung zu sammeln. Je vollständiger Ihre Unterlagen sind, desto schneller können wir eine Einschätzung abgeben. Im Erstgespräch sprechen wir die voraussichtlichen Kosten und Erfolgsaussichten offen an, damit Sie eine informierte Entscheidung treffen.
Die ersten Minuten und Tage nach einem Unfall entscheiden oft darüber, welche Ansprüche später durchsetzbar sind. Wer jetzt Fehler macht, riskiert Kürzungen durch die Versicherung oder verliert wichtige Beweismittel.
Bei Fragen zum richtigen Verhalten nach einem Unfall erreichen Sie uns telefonisch unter 06181 – 42 40 45 0.
Ein Unfall im Urlaub oder auf Geschäftsreise bringt neben Sprachbarrieren auch fremde Rechtsvorschriften und kürzere Fristen mit sich. Wir unterstützen Mandanten aus Aschaffenburg und dem Rhein-Main-Gebiet auch bei Verkehrsunfällen im Ausland und klären grenzüberschreitende Haftungsfragen.
Verhalten vor Ort: Rufen Sie die Polizei und füllen Sie den Europäischen Unfallbericht aus. Unterschreiben Sie nur, was Sie verstehen. Sichern Sie Fotos, Zeugendaten und notieren Sie Kennzeichen und Versicherung des Gegners.
Unterschiede zum deutschen Recht: Haftung, Höhe von Schmerzensgeld und Erstattung von Anwalts- oder Gutachterkosten richten sich häufig nach dem Recht des Unfalllandes und können erheblich abweichen. Die Fristen im Ausland sind teils deutlich kürzer als in Deutschland. Holen Sie daher frühzeitig anwaltlichen Rat ein.
Regulierung von Deutschland aus: Bei Unfällen im EU-Ausland können Ansprüche in vielen Fällen über den Schadenregulierungsbeauftragten der gegnerischen Versicherung in Deutschland geltend gemacht werden. Über den Zentralruf der Autoversicherer ermitteln wir den zuständigen Ansprechpartner.
Kosten und Absicherung: Klären Sie vorab, ob Ihre Rechtsschutzversicherung, eine Kaskoversicherung oder ein Auslandsschutzbrief einspringt. Für eine Erstberatung fällt grundsätzlich eine Gebühr von 190,00 Euro netto (226,10 Euro brutto) an. Senden Sie uns Ihre Unterlagen per E-Mail oder rufen Sie uns an.
Hier beantworten wir typische Fragen aus der Praxis. Die Antworten sind kurz und allgemein gehalten. Sie ersetzen keine individuelle Beratung zu Ihrem konkreten Fall.
So früh wie möglich, idealerweise bevor Sie mit der gegnerischen Versicherung sprechen. Bei einem unverschuldeten Unfall übernimmt die Haftpflichtversicherung des Gegners in der Regel die Anwaltskosten. Wer selbst reguliert, riskiert Kürzungen und übersieht erstattungsfähige Schadenspositionen wie Nutzungsausfall oder merkantilen Minderwert.
Die bloße Kontaktaufnahme ist kostenfrei, für eine tatsächlich erfolgte Erstberatung fallen grundsätzlich 190,00 Euro netto (226,10 Euro brutto) an. Danach rechnen wir nach Honorarvereinbarung oder RVG ab. Bei unverschuldetem Unfall trägt grundsätzlich die gegnerische Versicherung die notwendigen Anwaltskosten. Im Bußgeldverfahren trägt der Betroffene das Kostenrisiko. Ob Ihre Rechtsschutzversicherung eintritt, sollten Sie vorab mit ihr klären.
Ein Einspruch lohnt sich bei Messfehlern, Formfehlern, Verjährung oder wenn ein Fahrverbot droht, das berufliche Konsequenzen hätte. Wir prüfen nach Akteneinsicht die Erfolgsaussichten und beraten Sie ehrlich, ob sich der Einspruch im konkreten Fall rechnet.
Die MPU prüft die Fahreignung durch medizinische und psychologische Tests. Anwaltliche Beratung im Vorfeld hilft, das Verfahren richtig vorzubereiten und Fehler bei der Antragstellung zu vermeiden. Wir begleiten Sie durch den gesamten Prozess der Wiedererteilung der Fahrerlaubnis.
Ob die Kosten übernommen werden, entscheidet Ihre Versicherung anhand Ihres Vertrages. Wir empfehlen, die Rechtsschutzversicherung über den Rechtsschutzfall zu informieren und vorab abzuklären, ob sie die Kosten übernimmt.
Ein Fahrverbot ist zeitlich begrenzt (ein bis drei Monate) und wird bei Ordnungswidrigkeiten verhängt. Die Entziehung der Fahrerlaubnis ist eine dauerhafte Maßnahme, die eine Neuerteilung erfordert, oft verbunden mit einer MPU. Beide Fälle erfordern unterschiedliche anwaltliche Strategien.
Ja. Wir sind bei Bedarf bundesweit tätig und unterstützen auch bei Verkehrsunfällen im Ausland. Die Abstimmung ist telefonisch und per E-Mail möglich. Entscheidend ist die Expertise im Verkehrsrecht, nicht der Kanzleistandort am Unfallort.
Bringen Sie mit, was Sie haben: Unfallfotos, Polizeibericht, Bußgeldbescheid, Korrespondenz mit der Versicherung, Gutachten und Angaben zu Ihrer Rechtsschutzversicherung. Je vollständiger die Unterlagen, desto schneller können wir eine Einschätzung geben.