Haben Sie eine Mieterhöhung erhalten, die Ihnen überzogen erscheint? Oder droht Ihnen eine Kündigung wegen Eigenbedarf?
Rechtsanwältin Christiane von Leesen ist seit vielen Jahren Ihre erfahrene Ansprechpartnerin im Mietrecht in Offenbach. Sie berät und vertritt Vermieter, Hausverwalter und Mieter in allen Bereichen des Wohnraum- und Gewerberaummietrechts - von der Prüfung von Mietverträgen über Kündigungen und Räumungsklagen bis hin zu Mieterhöhungen, Mietmängeln, Nebenkostenabrechnungen und Schönheitsreparaturen.
Wenn Sie eine spezialisierte Rechtsanwältin für Mietrecht Offenbach suchen, sind Sie bei Christiane von Leesen genau richtig.
Das deutsche Mietrecht zählt zu den komplexesten Rechtsgebieten überhaupt. Die §§ 535–577a BGB regeln zwar die Grundlagen, doch ständige Rechtsprechungsänderungen machen die Materie unübersichtlich. In der Rhein-Main-Region verzeichnen Amtsgerichte eine überdurchschnittlich hohe Quote an Mietstreitigkeiten.
1. Fehlerhafte Nebenkostenabrechnung: Falsche Umlageschlüssel oder verspätete Zustellung nach Ablauf der 12-Monats-Frist.
2. Schimmelbefall in der Mietwohnung: Streit über Ursache und Verantwortlichkeit zwischen Mieter und Vermieter.
3. Unwirksame Eigenbedarfskündigung: Vage Begründung oder falsche Kündigungsfristen machen die Kündigung anfechtbar.
4. Überhöhte Mieterhöhung: Missachtung der Kappungsgrenze von 20 % oder falscher Mietspiegelvergleich.
5. Streit um Schönheitsreparaturen: Unwirksame Renovierungsklauseln führen zu Konflikten bei der Wohnungsrückgabe.
6. Verspätete Kautionsrückzahlung: Der Vermieter behält die Mietkaution ohne rechtliche Grundlage ein.
7. Modernisierungsumlage ohne Ankündigung: Fehlende oder fehlerhafte Mitteilung über geplante Baumaßnahmen.
8. Mängel an der Mietsache: Undichte Fenster, defekte Heizung oder Lärmbelästigung ohne Abhilfe.
9. Betriebskostenabrechnung mit nicht umlagefähigen Kosten: Verwaltungskosten oder Instandhaltung werden fälschlich umgelegt.
10. Fristlose Kündigung wegen Zahlungsverzug: Formfehler oder fehlende Abmahnung machen die Kündigung unwirksam.
Eine Mieterhöhung nach § 558 BGB ist frühestens 12 Monate nach der letzten Anpassung zulässig. Die Kappungsgrenze begrenzt den Anstieg auf maximal 20 % innerhalb von drei Jahren. Der Vermieter muss sich auf den Offenbacher Mietspiegel oder Vergleichswohnungen beziehen.
Die Mietkaution darf maximal drei Monatskaltmieten betragen (§ 551 BGB). Der Vermieter muss sie verzinslich anlegen. Bei Mietende steht Ihnen die Kaution plus Zinsen zu - abzüglich berechtigter Forderungen.
Für Mieter gilt eine Kündigungsfrist von drei Monaten. Für Vermieter verlängert sich diese je nach Mietdauer: bis 5 Jahre drei Monate, bis 8 Jahre sechs Monate, danach neun Monate.
1. Schimmelbefall fotografisch dokumentieren
2. Vermieter schriftlich informieren mit Fristsetzung (14 Tage)
3. Bei Untätigkeit: Mietminderung ankündigen
4. Gutachten zur Ursachenklärung einholen
Eine Eigenbedarfskündigung muss konkret begründen, welche Person die Wohnung benötigt. Kündigungsfristen und Schriftform sind einzuhalten. Häufige Fehler: vage Angaben, fehlende Personenbenennung oder fingierter Eigenbedarf.
Kontrollieren Sie den Abrechnungszeitraum, die Umlageschlüssel und die Auflistung aller Kostenarten. Prüfen Sie, ob nur umlagefähige Betriebskosten enthalten sind. Die Abrechnung muss spätestens 12 Monate nach Periodenende eingehen.
Sie können innerhalb von 12 Monaten nach Zugang Einwände erheben. Nicht umlagefähige Kosten müssen Sie nicht bezahlen. Bei verspäteter Abrechnung entfällt Ihre Nachzahlungspflicht vollständig.
Eine Mietminderung ist zulässig bei erheblichen Mängeln der Mietsache. Voraussetzung: Sie haben den Mangel dem Vermieter angezeigt. Die Höhe richtet sich nach der Beeinträchtigung - ohne vorherige Mängelanzeige ist keine Minderung möglich.