Klare Rechtslage, persönliche Betreuung und faire Kosten - so sollte familienrechtliche Beratung für Menschen aus Aschaffenburg und dem Rhein-Main-Gebiet funktionieren.
Sie stehen vor einer Trennung, einer Scheidung oder einem Streit um das Sorgerecht – und wissen nicht, welche Rechte Ihnen zustehen? Damit sind Sie nicht allein. 2014 lag die Scheidungsquote in Deutschland bei 43,1 Prozent. Hinter jeder dieser Ehescheidungen stehen Familien, Kinder und offene Fragen zu Unterhalt, Zugewinnausgleich und Umgangsrecht.
Als Fachanwältin für Familienrecht begleitet Sie Christiane von Leesen bei Scheidung, Sorgerecht, Kindesunterhalt und Ehevertrag. Sie analysiert Ihre Rechtslage, entwickelt eine Strategie und vertritt Sie außergerichtlich oder vor dem Familiengericht – mit dem Ziel, schnelle und faire Lösungen zu erreichen.
Gerade bei emotional belastenden Themen wie Trennung, Sorgerecht oder Trennungsunterhalt kommt es darauf an, dass Sie sich gut aufgehoben fühlen: mit transparenten Kosten, klaren Abläufen und einer Beratung, die Fachkompetenz mit Empathie verbindet.
Genau darauf ist die Rechtsanwaltskanzlei Burger & von Leesen spezialisiert. Mit über 25 Jahren Erfahrung im Familienrecht berät Christiane von Leesen Privatpersonen aus Aschaffenburg und dem gesamten Rhein-Main-Gebiet – mit Transparenz, persönlicher Betreuung und effizienten Verfahren. Ob einvernehmliche Scheidung, Unterhaltsstreitigkeiten oder die Gestaltung eines Ehevertrags: Sie begleitet Sie durch jede Phase.
Stehen Sie vor einer Trennung, einem Streit um das Sorgerecht oder einer ungeklärten Unterhaltsfrage? In solchen Momenten brauchen Sie einen erfahrenen Anwalt für Familienrecht, der Ihre Situation versteht und schnell handelt. Wir von der Kanzlei Burger & von Leesen unterstützen Mandanten aus Büdingen und der gesamten Umgebung mit über 25 Jahren Erfahrung im Familienrecht. Ob Scheidung, Ehevertrag oder Umgangsrecht - wir entwickeln gemeinsam mit Ihnen eine klare Strategie für Ihr Anliegen. Wenn Ihre Trennung weitere Rechtsfragen aufwirft, etwa zur gemeinsamen Mietwohnung oder zu Ihrem Arbeitsverhältnis, beraten wir Sie in unserer Kanzlei ebenso im Mietrecht und im Arbeitsrecht.
Familienrecht regelt die rechtlichen Beziehungen innerhalb der Familie: Ehe und Lebenspartnerschaft, Ehescheidung, Unterhalt, Sorge- und Umgangsrecht, Zugewinnausgleich, Versorgungsausgleich sowie Vaterschaftsanerkennung und Adoption. Es bildet einen eigenständigen Bereich des Zivilrechts und betrifft Menschen in besonders sensiblen Lebensphasen.
Die familienrechtliche Beratung von Fachanwältin für Familienrecht Christiane von Leesen ist ideal für:
Wenn Sie eine kompetente Rechtsberatung für Ihre familienrechtlichen Angelegenheiten suchen, ist die Kanzlei Burger & von Leesen die richtige Adresse für Sie.
Das macht unsere Rechtsberatung im Familienrecht in Büdingen und Umgebung besonders wirksam:
Statt langwieriger Unklarheiten erhalten Sie bei uns von Anfang an einen klaren Plan und ehrliche Einschätzungen zu Ihren Erfolgsaussichten.
Regelungen vor dem Konflikt zu treffen, statt später zu streiten - das ist der Kern vorsorgender familienrechtlicher Gestaltung. Wir erstellen Trennungs- und Scheidungsfolgenvereinbarungen, die spätere Auseinandersetzungen vermeiden und beiden Seiten Sicherheit geben.
Eheverträge: Wir entwerfen und prüfen Eheverträge zur rechtlichen Absicherung, sowohl vor als auch während der Ehe. Dabei regeln wir Fragen zum Güterstand, zum Zugewinn und zur Vermögensaufteilung individuell nach Ihrer Lebenssituation.
Scheidungsfolgenvereinbarung: In dieser Vereinbarung lassen sich nahezu alle Folgesachen vertraglich regeln:
Darüber hinaus beraten wir zu angrenzenden Gestaltungsthemen wie nichtehelichen Lebensgemeinschaften, Vaterschaftsanerkennung und Adoption. Auch diese Kindschaftssachen erfordern fundiertes Fachwissen und sorgfältige rechtliche Begleitung.
Vereinbaren Sie ein vertrauliches Erstgespräch. Alle Informationen zur Kostenstruktur erhalten Sie transparent und verständlich bei der ersten Beratung.
Im Rahmen einer tatsächlich erfolgten rechtlichen Beratung fallen grundsätzlich 190,00 Euro als Erstberatungsgebühr an. Die weitere Abrechnung erfolgt wahlweise über eine Honorarvereinbarung oder nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG), das sich am Gegenstands- beziehungsweise Streitwert orientiert. In familiengerichtlichen Verfahren ergeben sich die Streitwerte für die einzelnen Verfahren zumeist fest aus dem Gesetz, hinzu kommen die Gerichtskosten nach dem GKG. Wer die Kosten eines Rechtsanwalts finanziell nicht tragen kann, hat unter Umständen Anspruch auf Prozess- beziehungsweise Verfahrenskostenhilfe, und auch eine bestehende Rechtsschutzversicherung klären wir vorab für Sie: alle Einzelheiten dazu auf unserer Seite zu den transparenten Kosten im Rechtsdienst.
Ein einvernehmliches Scheidungsverfahren dauert typischerweise 6 bis 12 Monate ab Einreichung des Antrags. Voraussetzung ist das gesetzlich vorgeschriebene Trennungsjahr. Bei streitigen Verfahren mit Folgesachen wie Zugewinnausgleich, Unterhalt oder Sorgerecht kann die Dauer deutlich länger sein. Faktoren wie die Auslastung des zuständigen Familiengerichts, die Vollständigkeit der Unterlagen und die Kooperationsbereitschaft beider Seiten beeinflussen die Verfahrensdauer erheblich. Wir arbeiten daran, Ihr Verfahren so effizient wie möglich zu gestalten.
Ja. Anwaltszwang besteht im deutschen Scheidungsrecht. Mindestens ein Ehegatte muss durch einen Rechtsanwalt vertreten sein, um den Scheidungsantrag beim Familiengericht einzureichen. Auch bei einvernehmlichen Scheidungen ist die anwaltliche Vertretung gesetzlich vorgeschrieben. Wir empfehlen beiden Partnern eine eigene Beratung, um die jeweiligen Interessen vollständig zu wahren.
Trennungsunterhalt wird ab dem Zeitpunkt der Trennung bis zur rechtskräftigen Scheidung gezahlt. Nachehelicher Ehegattenunterhalt kann nach der Scheidung geltend gemacht werden, sofern bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind, etwa Betreuung gemeinsamer Kinder oder krankheitsbedingte Erwerbsminderung. Die Berechnung orientiert sich an den ehelichen Lebensverhältnissen. Ehegatten- und Kindesunterhalt zählen zu unseren fachlichen Schwerpunkten: Ihre Ansprüche prüfen wir im persönlichen Gespräch mit Ihrem Ansprechpartner in unserer Kanzlei und setzen sie konsequent durch.
Ein Familiengericht entscheidet über das Sorgerecht bei Streit. Das Gericht orientiert sich dabei am Kindeswohl und hört in der Regel auch das betroffene Kind an. Sorgerecht und Umgangsrecht gehören zu den fachlichen Schwerpunkten von Rechtsanwältin Christiane von Leesen, die seit über 25 Jahren mit ihrem Hauptschwerpunkt im Familienrecht tätig ist. Neben der fachlichen Kompetenz sind hier Gespür und taktisches Geschick gefragt, um Ihre Rechtsposition und die Bedürfnisse Ihrer Kinder bestmöglich zu sichern.
Nein. Ein Ehevertrag bedarf nach dem Gesetz der notariellen Beurkundung (§ 1410 BGB). Wir übernehmen den Entwurf und die rechtliche Prüfung Ihres Ehevertrags und begleiten Sie zum Notartermin, damit Ihre Vereinbarungen rechtssicher und vollständig sind. Bei steuerlichen Fragen rund um Güterstand und Vermögensaufteilung arbeiten wir eng mit unseren Kooperationspartnern zusammen.