Klare Rechtslage, persönliche Betreuung und faire Kosten - so sollte familienrechtliche Beratung für Menschen aus Aschaffenburg und dem Rhein-Main-Gebiet funktionieren.
Sie stehen vor einer Trennung, einer Scheidung oder einem Streit um das Sorgerecht – und wissen nicht, welche Rechte Ihnen zustehen? Damit sind Sie nicht allein. 2014 lag die Scheidungsquote in Deutschland bei 43,1 Prozent. Hinter jeder dieser Ehescheidungen stehen Familien, Kinder und offene Fragen zu Unterhalt, Zugewinnausgleich und Umgangsrecht.
Als Fachanwältin für Familienrecht begleitet Sie Christiane von Leesen bei Scheidung, Sorgerecht, Kindesunterhalt und Ehevertrag. Sie analysiert Ihre Rechtslage, entwickelt eine Strategie und vertritt Sie außergerichtlich oder vor dem Familiengericht – mit dem Ziel, schnelle und faire Lösungen zu erreichen.
Gerade bei emotional belastenden Themen wie Trennung, Sorgerecht oder Trennungsunterhalt kommt es darauf an, dass Sie sich gut aufgehoben fühlen: mit transparenten Kosten, klaren Abläufen und einer Beratung, die Fachkompetenz mit Empathie verbindet.
Genau darauf ist die Rechtsanwaltskanzlei Burger & von Leesen spezialisiert. Mit über 25 Jahren Erfahrung im Familienrecht berät Christiane von Leesen Privatpersonen aus Aschaffenburg und dem gesamten Rhein-Main-Gebiet – mit Transparenz, persönlicher Betreuung und effizienten Verfahren. Ob einvernehmliche Scheidung, Unterhaltsstreitigkeiten oder die Gestaltung eines Ehevertrags: Sie begleitet Sie durch jede Phase.
Das macht die Kanzlei Burger & von Leesen zur richtigen Adresse für Ihre familienrechtlichen Angelegenheiten:
So finden Sie einen klaren Weg zu Ihrem Recht – ohne komplizierte Umwege.
Die familienrechtliche Beratung von Fachanwältin für Familienrecht Christiane von Leesen ist ideal für:
Wenn Sie eine kompetente Rechtsberatung für Ihre familienrechtlichen Angelegenheiten suchen, ist die Kanzlei Burger & von Leesen die richtige Adresse für Sie.
Ein Ehevertrag ist kein Misstrauensbeweis – er ist eine kluge Absicherung für beide Seiten. Gerade vor oder nach der Eheschließung lohnt es sich, klare Regelungen zu treffen, die im Fall einer Trennung beiden Personen Sicherheit geben.
Eine Scheidungsfolgenvereinbarung ist der effizienteste Weg zur einvernehmlichen Scheidung ohne Gerichtsstreit. Beide Seiten einigen sich vorab auf alle wesentlichen Punkte – von der Vermögensaufteilung bis zum Sorgerecht.
Wichtig: Eheverträge müssen notariell beurkundet werden, sonst sind sie formnichtig. Selbst aufgesetzte Verträge bergen erhebliche Risiken – von Formfehlern bis zur Sittenwidrigkeit, etwa bei einem extremen Verzicht auf Unterhalt. Lassen Sie Ihren Ehevertrag daher immer anwaltlich prüfen.
Für Mandanten aus Aschaffenburg und dem Rhein-Main-Gebiet übernimmt Fachanwältin für Familienrecht Christiane von Leesen den Entwurf, die Prüfung und die Nachverhandlung bestehender Eheverträge. So ist sichergestellt, dass Ihre Vereinbarung rechtssicher ist und Ihre Interessen schützt.
Viele Menschen in Aschaffenburg leben in Beziehungen ohne Trauschein – und unterschätzen die Rechtslage. Ohne Ehe gelten weder Zugewinnausgleich noch Versorgungsausgleich. Das bedeutet: Bei einer Trennung stehen Sie in vielen Bereichen ohne gesetzlichen Schutz da.
Kindesunterhalt und Betreuungsunterhalt: Beide bestehen auch ohne Heirat. Die Düsseldorfer Tabelle wird zur Berechnung des Kindesunterhalts verwendet – unabhängig davon, ob die Eltern verheiratet waren oder nicht. Fachanwältin für Familienrecht Christiane von Leesen unterstützt Sie bei Unterhaltsfragen und stellt die korrekte Berechnung sicher.
Sorgerecht bei unverheirateten Eltern: Ohne Eheschließung hat zunächst die Mutter das alleinige Sorgerecht. Eine gemeinsame Sorgeerklärung beim Jugendamt oder eine Vaterschaftsanerkennung schaffen hier Abhilfe. Das Umgangsrecht steht beiden Elternteilen zu – die Rechte der Kinder stehen dabei immer im Mittelpunkt.
Gemeinsame Immobilie, Konten und Anschaffungen: Bei der Trennung einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft gibt es keinen automatischen Ausgleich. Wer welchen Anteil an einer gemeinsamen Immobilie hält, wie Konten aufgeteilt werden und wer welche Anschaffungen behält – all das muss individuell geklärt werden. Die Auseinandersetzung kann komplex sein und erfordert fachkundigen Rat.
Partnerschaftsvertrag als Absicherung: Ähnlich wie ein Ehevertrag regelt ein Partnerschaftsvertrag die Vermögensverhältnisse, gemeinsame Anschaffungen und die Aufteilung bei einer Trennung. Christiane von Leesen gestaltet und prüft Vereinbarungen für unverheiratete Paare aus Aschaffenburg und der Region – damit beide Seiten abgesichert sind.
Bei vollständiger Einigung dauert eine einvernehmliche Scheidung in der Regel vier bis sechs Monate. Einvernehmliche Scheidungen können schneller durchgeführt werden, wenn alle Scheidungsfolgesachen – Unterhalt, Sorgerecht, Vermögensaufteilung – vorab geklärt sind. Ein Trennungsjahr von mindestens einem Jahr ist jedoch in jedem Fall erforderlich. Gerne klärt Christiane von Leesen Ihren zeitlichen Rahmen vorab in einem persönlichen Gespräch in der Kanzlei in Hanau.
Die Kosten setzen sich aus Anwaltsgebühren nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) und Gerichtskosten nach dem FamGKG zusammen. Beide hängen vom Verfahrenswert ab. Durch das KostBRÄG 2025 wurden die Gegenstandswerte in Kindschaftssachen auf bis zu 5.000 Euro erhöht. Bei außergerichtlicher Einigung sind die Kosten deutlich geringer.
Das Sorgerecht umfasst die Entscheidungsbefugnis über wesentliche Angelegenheiten des Kindes. Das Umgangsrecht sichert den Kontakt beider Elternteile zum Kind. Bei unverheirateten Eltern ist eine gemeinsame Sorgeerklärung nötig. Alle Entscheidungen orientieren sich am Kindeswohl. Bei Bedarf werden erfahrene Kooperationspartner wie Mediatoren oder Sachverständige hinzugezogen.
Ja, wenn Sie die Einkommens- und Vermögensgrenzen erfüllen. Prozesskostenhilfe deckt Gerichtskosten und Anwaltskosten ganz oder teilweise. Den Antrag stellen Sie beim zuständigen Familiengericht. Christiane von Leesen unterstützt Sie gerne bei der Antragstellung.
Grundlage ist die Düsseldorfer Tabelle, gültig ab 1. Januar 2026. In der niedrigsten Einkommensgruppe (bis 2.100 Euro netto) beträgt der Mindestunterhalt: 486 Euro für Kinder von 0 bis 5 Jahren, 558 Euro für 6- bis 11-Jährige, 653 Euro für 12- bis 17-Jährige und 698 Euro ab 18 Jahren. Der Selbstbehalt für Erwerbstätige liegt bei 1.450 Euro. Für eine individuelle Berechnung Ihres Falls sprechen Sie uns gerne an.